Verfassungsgericht in Guatemala hebt Ausweisungserlass des Präsidenten auf

Guatemalas Verfassungsgericht zeigt rechtsstaatliche Standfestigkeit. In seiner Eilentscheidung vom 27. August hob es innerhalb von wenigen Stunden einen Ausweisungserlass von Präsident Jimmy Morales gegen Iván Velásquez, den Vorsitzenden der UN-Kommission gegen Straflosigkeit CICIG, auf.

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Iván Velásquez
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Iván Velásquez, der Vorsitzenden der UN-Kommission gegen Straflosigkeit CICIG

Das Mandat der CICIG war extrem wichtig für die Stärkung des guatemaltekischen Rechtsstaates. Die UN-Kommission spielte zusammen mit der Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle bei der Korruptionsbekämpfung in Guatemala, und war 2015 an der Verhaftung von Präsident Otto Pérez Molina und Vizepräsidentin Roxana Baldetti beteiligt.

Velásquez untersucht jetzt Morales illegale Wahlkampfinanzierung im Jahr 2015 und hatte den Kongress gebeten, die Immunität von Morales aufzuheben, um ihn strafrechtlich verfolgen zu können.

Die von Morales angeordnete Ausweisung ist international und im Land heftig kritisiert worden. Viele Demonstrierende gingen auf die Straße gegen die Entscheidung des Präsidenten und forderten „Ivan bleibt!“. Sogar Minister der Regierung traten zurück. Auch die Botschaften internationaler Geberländer –  USA, Deutschland, Kanada, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Schweden, Schweiz sowie der EU – veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung, in der sie Morales Entscheidung bedauerten.

Der UN-Generalsekretär António Guterres äußerte sich „schockiert“ über Morales Schritt und forderte, Velásquez mit Respekt zu behandeln. Der Druck auf Guatemalas Präsidenten Jimmy Morales wächst. Das Oberste Gericht übergibt die abschließende Entscheidung über die Aufhebung seiner Immunität an das Parlament.

Die Heinrich-Böll-Stiftung hat eine gemeinsame öffentliche Stellungnahme zahlreicher Nichtregierungsorganisationen mitunterzeichnet, um die Besorgnis und Unterstützung für CICIG, sowie die Ablehnung des Ausweisungsbefehls gegen Iván Velazquez zum Ausdruck zu bringen.

Lesen Sie hier die Stellungnahme in spanischer Sprache.