Re:Claim Human Rights! Menschenrechte einfordern – umsetzen – garantieren

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„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ – dies stellt der erste der 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fest, zu denen sich am 10. Dezember 1948 die Generalversammlung der Vereinten Nationen bekannte. Diese universalen Normen waren ein hoffnungsfroher Neuanfang nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden die Menschenrechte weiter ausgebaut und aufgewertet. Heute umfasst das weitgespannte Regelwerk der Vereinten Nationen über siebzig Konventionen und Resolutionen. Es formuliert menschenrechtliche Standards – vom Recht auf Meinungsfreiheit bis zur Abschaffung aller Formen der Diskriminierung der Frau. Mit dem Recht auf Nahrung, dem Recht auf Wasser oder den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte verschränkt sich mehr denn je die ökologische, soziale und menschenrechtliche Agenda. Menschenrechte stehen jedoch nicht im Zentrum des wirtschaftlichen, politischen und ökologischen Handelns der Regierungen. Menschenrechte müssen deshalb immer wieder eingefordert und erstritten werden.

Unter der Ägide der UN werden in diesem Jahr mit den Sustainable Development Goals und der Post-2015-Agenda neue normative und konkrete Ziele zur Bewältigung der globalen Armuts- und Umweltkrise verhandelt. Die Klimakonferenz in Paris will ein neues internationales Klimaabkommen verabschieden und die globale Agenda für Frauenrechte – die Pekinger Aktionsplattform – feiert ihren 20. Geburtstag.

Höchste Zeit, die UN-Prozesse mit einer menschenrechtsbasierten Perspektive unter die Lupe zu nehmen. Mit ihrem Arbeitsschwerpunkt „Re:Claim Human Rights! Menschenrechte einfordern – umsetzen – garantieren“ will die Heinrich-Böll-Stiftung den Blick für Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und Menschenrechte in diesen UN-Prozessen schärfen und die Wechselwirkungen verdeutlichen. Damit die UN auch mit 70 Jahren ein zentraler Referenzrahmen für Menschenrechte bleibt.

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