Zehn Jahre nach Petersberg: Wo steht Afghanistan heute?

22. November 2011
Barbara Unmüßig
Der Petersberg ist ein zentraler Ort in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Dort wurde im November 1949 das Petersberger Abkommen zwischen der deutschen Bundesregierung und den Alliierten geschlossen. Die deutsche Regierung hat sich damals zu den Grundsätzen der Freiheit, Toleranz und Menschlichkeit bekannt und versprochen, jegliches Wiederaufleben totalitärer Bestrebungen zu verhindern.

Für die jüngere Geschichte Afghanistans ging es 2001 auf dem Petersberg um die Befriedung, Demokratisierung und den Wiederaufbau Afghanistans. Darauf folgende UN-Resolutionen legitimierten den demokratischen Transitionsprozess und das zivile und militärische Engagement der internationalen Gemeinschaft.

Zehn Jahre später reden wir längst über eine neue Transitionsphase: Seit Juli 2011 hat die afghanische Regierung die Sicherheitsverantwortung für drei Provinzen – darunter auch die Provinz Kabul inklusive der Hauptstadt Kabul – und vier Provinzhauptstädte übernommen. Ausgenommen ist der Distrikt Surobi, der in der Provinz Kabul liegt. Den Abzug der Truppen haben die beteiligten NATO-Partner für spätestens 2014 angekündigt.

Die Transition soll abgeschlossen sein – so die Rhetorik – wenn die afghanische Regierung in der Lage ist, selbst Sicherheit im Land zu gewährleisten, und wenn sie für die Bevölkerung grundlegende Basisdienstleistungen bereit stellen kann. Diesen klaren zeitlichen Rahmen schon vorab auf 2014 zu terminieren, beleuchtet, um was es letztendlich geht: Die kriegsmüden Regierungen der ISAF-Truppensteller wollen so schnell wie möglich raus aus Afghanistan. Angesichts der begrenzten militärischen Erfolge und der vielen Opfer auf allen Seiten ist ein Strategiewechsel, wie ihn die USA und die NATO/ISAF eingeleitet haben, nachvollziehbar. Die Zeit für die Übergabe der Sicherheitsverantwortung ist knapp bemessen. In drei Jahren soll dies gelingen. Kann ein Abzug in Verantwortung – der den Namen auch verdient – überhaupt gelingen? Dass der Kampf mit den afghanischen Aufständischen nicht militärisch gewonnen werden kann, wurde in den letzten Jahren nahezu mantragleich vorgetragen. Die Suche nach tragfähigen politischen Lösungen und eine stärkere Konzentration auf den zivilen und institutionellen Aufbau wurden in den letzten Jahren – bei allen Fortschritten – jedoch sträflich vernachlässigt (siehe Kasten).

Nun – unter großem Zeitdruck – ist allenthalben die Rede von einem politischen Prozess und von Friedensgesprächen. Aber was wäre denn ein akzeptabler und zugleich realistischer politischer Zustand für das Land nach Abzug der Truppen? Wer soll mit wem worüber verhandeln? Wer sitzt am Tisch?

Erst vor wenigen Tagen hat die Loya Jirga in Kabul über eine „strategische Partnerschaft“ mit den USA für die Zeit nach dem geplanten Abzug diskutiert. In der Abschlusserklärung der Versammlung werden zahlreiche Bedingungen für das Abkommen, das auch eine Stationierung von US-Soldaten für die Zeit nach dem Abzug der internationalen Kampftruppen Ende 2014 vorsieht, formuliert. Formell bindenden Charakter haben die Beschlüsse der Loya Jirga nicht. Gleichwohl kündigte Karzai an, diese als Anweisung aufzufassen.

Die USA haben ein strategisches Interesse an einem dauerhaften Stützpunkt in Afghanistan. Das scheint selbst zwischen den politischen Lagern in den USA nicht umstritten zu sein. Welche Funktionen eine weitere militärische Präsenz der USA (und anderer Partner) übernehmen soll, ist bislang offen. Dient sie ausschließlich der Aufstandsbekämpfung, mit punktuellen Einsätzen in Afghanistan aber auch Pakistan oder einer Stabilisierung und Befriedung Afghanistans? Die Erwartungen an die Bonner Außenministerkonferenz Anfang Dezember sind diesbezüglich hoch.

Konsequent im Sinne des Übergabe- und Abzugsprozesses erscheint auch der Versuch, mit den aufständischen Gruppen selbst ins Gespräch zu kommen. Dieser Prozess stagniert. Mit der Tötung des Chefs des Hohen Friedensrats Rabbani haben die Taliban ihre Stärke – und die Schwäche Karzai’s – bewiesen und eine Schlüsselperson eliminiert.

Wie lässt sich der Krieg mit den Taliban beenden? Wer kann und will mit den Taliban verhandeln – und dabei gleichsam sein Leben riskieren? Zudem ist der Prozess für weite Teile der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft intransparent. Kaum einer weiß wirklich, wer mit wem was verhandelt. Die Gefahr, dass am Ende diejenigen auf der Strecke bleiben, die vom Aushandlungsprozess ausgeschlossen waren, ist groß. Bei einer Losung „Recht gegen Frieden“ drohen zentrale Menschen- und vor allem Frauenrechte auf der Strecke zu bleiben.

Die verschiedenen Fraktionen der Aufständischen – von Mullah Omar bis zum Haqquani Netzwerk – sie alle machen wiederum den vollständigen Abzug amerikanischer Truppen und Sicherheitsberater zur Vorbedingung jeglicher Verhandlungen.

Ein schwieriger, ein langwieriger Weg für eine Befriedung Afghanistans.

Wir alle, die ein Interesse daran haben, dass Afghanistan nicht in einen neuen Bürgerkrieg zurück- oder einem erneuten Taliban Regime anheimfällt, für all denjenigen, die eine verantwortungsvolle Übergabe wollen, stellt sich mit Dringlichkeit die Frage, in welche Richtung sich Afghanistan während der Transition bis 2014 und danach entwickeln könnte. Einflussfaktoren gibt es viele – innerafghanische und regionale Machtkonstellationen, das internationale Engagement beim zivilen Aufbau und die Zukunft der militärischen Präsenz. Über all das wir werden heute und in Zukunft diskutieren.

Die Internationale Afghanistan-Konferenz, Anfang Dezember, in Bonn will uns jedenfalls zu drei zentralen Fragen, die uns allen auf den Nägeln brennen, Antworten bieten:

  • Wie gestalten sich die zivilen Aspekte der Verantwortungsübergabe an die afghanische Regierung bis 2014?
  • Wie sieht das langfristige Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan nach 2014 aus?
  • Wie der politische Prozess – regional wie national –, der zu einer dauerhaften Stabilisierung des Landes führen soll?

„Wo steht Afghanistan heute? Mit welchen Erwartungen blickt die afghanische Zivilgesellschaft in die Zukunft? Die Perspektiven der Zivilgesellschaft auf die aktuelle politische Situation in Afghanistan und ihre Forderungen für eine Zukunft Afghanistans stehen im Mittelpunkt unserer heutigen Konferenz. In Bonn selbst – am 2. und 3. Dezember – werden insgesamt 34 Vertreterinnen und Vertreter der afghanischen Zivilgesellschaft im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Forums ihre Forderungen an die Außenministerkonferenz präsentieren. Welche (Sicherheits-)Garantien für die Zeit nach dem Abzug braucht die afghanische Zivilgesellschaft? Was kann, soll und will die internationale Gemeinschaft zum ökonomischen und institutionellen Aufbau des Landes beitragen?

Schließlich darf nicht passieren, was leider oft passiert: Sind die Truppen aus dem Land, schwindet auch die Aufmerksamkeit. Die zivile Unterstützung in ihrer bisherigen Form muss zwar auf den Prüfstand gestellt werden, aber sie muss langfristig und nachhaltig – auch und vor allem – nach 2014 angelegt sein.

Dies gilt auch für die aktive Unterstützung und Einbindung der Zivilgesellschaft. Die Teilhabe der afghanischen Zivilgesellschaft an den politischen Prozessen insgesamt ist ein wichtiger Baustein eines demokratischen Prozesses. Sie muss gestärkt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in den letzten zehn Jahren entfaltet. Ich freue mich, heute hier Vertreterinnen und Vertreter einiger dieser Organisationen – bspw. die unabhängige Menschenrechtskommission AIHRC oder die Afghanistan Civil Society Forum-organisation – heute hier begrüßen zu dürfen.

Hier genau setzt die Arbeit der Heinrich-Böll-Stiftung an. Auch unser eigenes demokratisches Engagement in Afghanistan hat 2001 seinen Anfang genommen. 2001 fand parallel zur offiziellen Petersberg-Konferenz in Königswinter eine Zivilgesellschaftskonferenz statt. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat sich aktiv an dieser Konferenz der Zivilgesellschaft beteiligt.

Seit 2002 unterstützt die Stiftung in Afghanistan konsequent zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure. Ab 2003 hatte die Heinrich-Böll-Stiftung ihre erste Büroadresse in Kabul. Wir unterstützen Frauenorganisationen und Friedensakteur/innen. Über die Jahre sind wir zu einer wichtigen Anlaufstelle für verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen geworden. Und auch für Parlamentarierinnen sind wir ein wichtiger Ort für Austausch, Wissen und Vernetzung geworden. Gleichzeitig nehmen wir die Vermittlerrolle zwischen deutscher und afghanischer Öffentlichkeit sehr ernst.

Es überrascht also nicht, dass wir auch zehn Jahre später wieder – gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit – dabei sind, wenn es darum geht, ein Zivilgesellschaftliches Forum in Vorfeld der Bonn Konferenz zu organisieren. Jedoch gibt es bedeutende Unterscheide zur Zivilgesellschaftskonferenz im Jahr 2001.

Der zivilgesellschaftlichen Konferenz in Bonn vorausgegangen ist ein intensiver Abstimmungs- und Konsultationsprozess der afghanischen Zivilgesellschaft in Afghanistan. Unter der Moderation der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission (AIHRC) wurde einen inklusiver und transparenter Meinungsbildungsprozess organisiert, in dessen Ergebnis die afghanische Zivilgesellschaft ihre Politikempfehlungen mit Blick auf die Konferenz in Bonn formuliert hat. Alleine die Tatsache, dass sich unterschiedlichste afghanische Zivilgesellschaftsvertreter/innen in einen langen Austausch begeben haben, ist ein großer Wert an sich. Denn es ist kein Geheimnis, die afghanische Zivilgesellschaft ist – wie überall auf der Welt – heterogen. Sie ist vielfältig in ihren politischen Interessen und nicht frei von ethnischen Spaltungen. Die Politikempfehlungen sind der Konsens und die Kompromisse des Abstimmungsprozesses vor Ort. Zudem wurden 34 Delegierte gewählt, die Anfang Dezember nach Bonn reisen werden und im Rahmen des Zivilgesellschaftlichen Forums ihre Politikempfehlungen präsentieren werden.

Gewählt wurden 18 Männer und 16 Frauen. Auch dieses paritätische Ergebnis ist ein großer Erfolg. Aus ihrer Mitte haben sie zudem einen Sprecher und eine Sprecherin gewählt, die jeweils Rederecht bei der Außenministerkonferenz erhalten. Bereits zum letzten Treffen der internationalen Kontaktgruppe, das Mitte November in Astana stattfand, waren die Sprecherin Selay Ghaffar und der Sprecher Barry Salaam der Delegation eingeladen, die Perspektive der afghanischen Zivilgesellschaft einzubringen.

Auch diesen afghanischen Prozess haben die Heinrich-Böll-Stiftung und die Friedrich-Ebert-Stiftung begleitet und wurde von der Konrad-Adenauer-Stiftung vor Ort unterstützt. Die inhaltliche Verantwortung und die Wahl der Delegierten lagen jedoch ausschließlich in afghanischer Hand.

Den Moderator des Prozesses, Fahim Hakim, und eine gewählte Delegierte, Najiba Ayubi, dürfen wir auch heute hier willkommen heißen. Von ihnen werden sie unmittelbar von diesem Prozess und den Politikempfehlungen erfahren.

Mit der heutigen Konferenz wollen wir einen weiteren Beitrag dazu leisten, Stimmen aus Afghanistan und der Region zu Wort kommen zu lassen. Gemeinsam mit unseren Gästen aus der Region möchten wir über den aktuellen Stand der politischen Entwicklungen, der Tragfähigkeit der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan diskutieren. Wir wollen einen Blick zurück werfen, wollen aber auch in die Zukunft schauen. Und schauen wollen wir auch auf die Nachbarschaft, die auf die künftige Entwicklung Afghanistan Einfluss hat.

Ich lade Sie nun herzlich zu spannenden Podien ein und freue mich auf die – bestimmt auch kontroversen – Diskussionen des heutigen Tages. 

Fotos: Flickr

Playlist: Video-Mitschnitte - YouTube

Audiomitschnitt der Afghanistan-Konferenz "Zehn Jahre nach Petersberg"

Afghanistan. 10 Jahre nach Petersberg (Konferenz) by boellstiftung

Dossier

Afghanistan 2011 - 10 Jahre Internationales Engagement

Nach zehn Jahren internationalem Einsatz in Afghanistan wird im Dezember 2011 eine weitere Afghanistan-Konferenz in Bonn stattfinden. Die Heinrich-Böll-Stiftung unterstützt seit 2002 aktiv den zivilgesellschaftlichen Aufbau in Afghanistan und fördert den Austausch zwischen deutscher und afghanischer Öffentlichkeit. Das folgende Dossier gibt Raum für Kommentare, Analysen und Debatten im Vorfeld der Bonner Konferenz zu Afghanistan.

 

Bilanz: Fortschritte und Defizite in Afghanistan

In den letzten zehn Jahren hat es unbestritten zahlreiche Fortschritte gegeben – politische wie sozio-ökonomische. Die Strom- und Wasserversorgung haben sich verbessert, ebenso der Zugang zu Bildung. 2001 gingen nur ca. 1 Million Kinder in Afghanistan zur Schule – Jungen. Heute sind es 7,3 Millionen Kinder, ca. 38% davon – also 2,7 Million – sind Mädchen. Und auch die wirtschaftlichen Perspektiven sind besser als noch vor zehn Jahren, (auch wenn sich diese mit dem Abzug der Truppen wieder verschlechtern dürften).

Die Lebenserwartung lag 2000 bei 45,3 Jahren; heute liegt sie bei 48,7 Jahren. Ein leicht positiver Trend, wenn auch kein zufriedenstellender. Die Kindersterblichkeit lag 2003 bei 257 auf 1.000 Kinder bis fünf Jahre. 2009 lag sie bei 156. Keine schlechte Bilanz. Afghanistan nimmt nach wie vor einen hinteren Rang bei dem von den Vereinten Nationen entwickelten Human Development Index ein. Afghanistan steht auf Platz 172 von 187 Ländern – angesichts der Milliardengeldflüsse für den zivilen Aufbau nicht wirklich befriedigend.

Auch die politischen Fortschritte sind – zumindest oberflächlich betrachtet – enorm. Ein Blick auf die Frauenrechte: Das erste Petersberger Abkommen hat zu der Einrichtung des ersten afghanischen Frauenministeriums geführt. 2003 trat Afghanistan außerdem der UN-Konvention zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, kurz CEDAW, bei. Die 2004 verabschiedete Verfassung garantiert wichtige Rechte, auch für Frauen – so z. B. das Recht auf Bildung, das Recht zu arbeiten, und die Gleichheit vor dem Gesetz. Heute sind 69 der 249 Abgeordneten in Afghanistans Parlament Frauen – also ca. 28 Prozent. Doch auch dort sind sie mitunter Vorurteilen und Diskriminierungen ausgesetzt. Und: Die reine Präsenz von Frauen im Parlament – so begrüßenswert sie ist – sorgt nicht automatisch für eine die Frauenrechte fördernde Politik.

Auch die Gründung einer unabhängigen Menschenrechtskommission (AIHRC) ist ein bedeutender Schritt. Ihrer unermüdlichen Arbeit ist es zu verdanken, dass Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan benannt und angeprangert werden. Doch die Arbeit des AIHRC wird häufig behindert, Mitarbeiter/innen bedroht, die Arbeit viel zu wenig finanziell unterstützt.

Afghanistan verfügt über eine demokratische Verfassung und verfassungsmäßige Organe. Wahlen wie die Präsidentschaftswahlen im Jahr 2009 und die Parlamentswahlen 2010 fanden statt. Der demokratische Prozess leidet jedoch massiv an den offensichtlichen Wahlfälschungen und an der endemischen Korruption. Dies verhindert auch, dass sich das demokratische Bewusstsein in der Bevölkerung entfaltet.

Die Wahlen und der Umgang mit ihren Ergebnissen ist Teil eines Musters, das sich insbesondere im Jahr 2011 verstärkt abzeichnete: Präsident Karzai unterhöhlt systematisch die Institutionen, die eigentlich den von ihm geführten politischen Prozess tragen bzw. an ihm beteiligt sein sollen, indem er häufig die verfassungsmäßigen Wege und Verfahrensweisen umgeht. So ruft er mitunter Institutionen ins Leben oder gewährt ihnen Machtbeteiligung, die in der Verfassung nicht vorgesehen sind. Ein Beispiel ist die Einrichtung der „Special Courts“ zur Überprüfung des Wahlergebnisses der Parlamentswahl 2010, als auch die Einberufung einer „Peace Jirga“, die in der Verfassung nicht vorgesehen ist. Gleichzeitig akzeptiert er die Einmischung der Ulema in politische Belange – beispielsweise bei der Schließung von Zeitungen und Fernsehsendungen –, wenngleich die Ulema keine durch die Verfassung zugewiesene Funktion ausfüllt. Die verfassungsmäßigen Organe und Verfahrensweisen werden so durch die Regierung nicht gestärkt, sondern unterhöhlt.

Zudem mangelt es an Transparenz, die es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern würde, Entscheidung nachzuvollziehen und als Ergebnis demokratischer Aushandlungsprozesse zu bereifen. Die Diskrepanz zwischen den Rechten auf dem Papier und der tatsächlichen Implementierung ist so groß, dass dies kaum Vertrauen in demokratisch legitimierte Institutionen befördert. Frauenrechte sind kaum einklagbar sind und werden nicht ausreichend geschützt. Auch das gehört zur Bilanz der Karzai Regierung, die nicht beschönigt werden sollte. 

Barbara Unmüßig

Barbara Unmüßig ist Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung. Sie hat zahlreiche Zeitschriften- und Buchbeiträge zu Fragen der internationalen Finanz- und Handelsbeziehungen, der internationalen Umweltpolitik und der Geschlechterpolitik veröffentlicht. 

Dieser Text steht unter einer Creative Commons-Lizenz.