Mitgliederversammlung
Das höchste Beschlussfassungsorgan
Die Mitgliederversammlung, bestehend aus 49 Personen, ist das oberste Beschlussfassungsorgan der Stiftung und wählt u.a. den Vorstand. Den hauptamtlichen Vorstand bilden seit Frühjahr 2022 Dr. Imme Scholz und Jan Philipp Albrecht.
Der Aufsichtsrat wird aus der Mitgliederversammlung gewählt und führt die Aufsicht über die Tätigkeit des Vorstandes. Er arbeitet ehrenamtlich und besteht aus neun Personen (siehe auch § 8 der Satzung) Sprecher*innen des Aufsichtsrates sind Sylvia Löhrmann und Gerhard Timm.
Wer sind die Menschen, die sich mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen für die Heinrich-Böll-Stiftung engagieren? Wer arbeitet u.a. zu Gerechtigkeit und Toleranz, forscht zu Wirtschaft und Transformation, gibt Auskunft zu Geschlechterdemokratie, kann Rede und Antwort stehen zur sprachlichen und kulturellen Pluralität an Grundschulen?