Die NATO und ein Atomwaffenverbot

Bei der neunten Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags stehen die humanitären Auswirkungen einer Atombombenexplosion mehr denn je im Fokus.  Nicht alle Staaten ziehen jedoch daraus die gleichen Schlüsse für ihr eigenes Handeln. Unter der Leitfrage „Can NATO ban the bomb?“ boten die Heinrich-Böll-Stiftung und ICAN Deutschland Raum für einen Austausch zwischen zwei unterschiedlichen Perspektiven, aus Sicht von NATO-Staaten und von Unterstützern der Humanitären Initiative.

Teaser Bild Untertitel
Austausch zwischen NATO Staaten und Staaten der Humanitären Initiative unter dem Titel „Can NATO ban the bomb?“

Erst kürzlich hat sich Österreich  mit dem „Austrian Pledge“ dafür verbürgt, sich dafür einzusetzen, die bestehende Rechtslücke im Völkerrecht  zu schließen und Atomwaffen wegen ihrer ungeheuren humanitären Auswirkungen zu ächten. Spätestens seit diesem beispielhaften Schritt haben alle Staaten die Möglichkeit, durch die Unterzeichnung dieses Austrian Pledge ihre Forderungen nach Konsequenzen nicht nur deutlich zu machen, sondern damit auch die Bedeutung der humanitären Auswirkungen innerhalb der Konferenz der Nichtverbreitungsvertrages (NVV) hervorzuheben. Und tatsächlich zeigt der Austrian Pledge bereits Wirkung: Während die Konferenz noch läuft, wächst das Lager der Unterzeichner kontinuierlich.

Obwohl das Verbot von Atomwaffen letztlich ein Anliegen aller im NVV versammelten Staaten sein sollte, sehen die meisten NATO Staaten im Schließen dieser Rechtslücke durch einen internationalen Verbotsvertrag keine Chance zu „Global Zero“, einer Welt ohne Atomwaffen. Einige sehen darin sogar eine Bedrohung für das bestehende Abrüstungsregime des NVV. Sie argumentieren, Abrüstung müsse vielmehr Schritt für Schritt, und vor allem ausschließlich innerhalb des NVVs stattfinden. 

Dieser Widerstreit war Gegenstand der Podiumsdiskussion „Can NATO ban the bomb?“, die von der Heinrich Böll Stiftung und ICAN Deutschland im Rahmen der Konferenz veranstaltet wurde. Dort wurde diskutiert, inwiefern sich diese beiden Perspektiven tatsächlich entgegen stehen oder aber vielleicht doch ergänzen.

Podium: „Can NATO ban the bomb?“ v.l.n.r. Susi Snyder (PAX), Botschafter Michael Biontino (Deutsche Vertretung Genfer Abrüstungskonferenz) , Sascha Hach (ICAN Deutschland, Moderation), Dr. Oliver Meier (SWP, Moderation), Botschafterin Paola Ramirez (Mexikanische Delegation zum NPT 2015) und Daryl Kimball (Arms Control Association)

Die Diskussion wurde gemeinschaftlich moderiert von Dr. Oliver Meier, Sicherheits- und Abrüstungsexperte der Stiftung Wissenschaft und Politik, und von Sascha Hach, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

Susi Snyder, Abrüstungscampaigerin bei PAX in den Niederlanden, betonte die Vereinbarkeit von NATO und der Humanitären Initiative. Sie machte deutlich, dass die NATO keineswegs eine nukleare Allianz sein muss, sondern dass sie ohne Verletzung der eigenen Verträge ihr strategisches Konzept verändern kann. Darüber hinaus machte Snyder deutlich, wie sich ein Verbotsvertrag in bestehende Strukturen des NVV einfügt: Er wäre nicht mehr und nicht weniger als einer der „steps“ des von vielen NATO Staaten befürworteten step-by-step approach. Snyder betonte, sie kenne kein Beispiel, bei dem Waffen erst abgeschafft und anschließend verboten worden seien. Es gelte daher auch für Atomwaffen, dass ein Verbot einer Abschaffung zuvorkommt.

Laut Botschafterin Paola Ramirez aus Mexiko hat der Diskurs um die humanitären Auswirkungen von Atomwaffen  erheblich zu einem besseren Verständnis des Geistes des NVV beigetragen. Ramirez stellte klar, dass ein Einsatz von Atomwaffen nicht nur mit dem  Humanitären Völkerrecht unvereinbar sei, sondern sowohl der Besitz als auch der Einsatz dieser Waffen illegitim seien. Dies gelte auch für die von Besitzerstaaten betriebene Abschreckungspolitik. Denn die oft betonte Bedeutung von Atomwaffen für die nationale Sicherheit ihrer Besitzer gehe auf Kosten der Sicherheit für alle anderen. 

Im Gegensatz dazu bewertete Botschafter Michael Biontino, der deutsche Vertreter bei der Genfer Abrüstungskonferenz, die Idee eines Verbotsvertrages zum jetzigen Zeitpunkt als nicht hilfreich. Ein  Vertrag unter Staaten, die selber keine Atomwaffen besitzen, würde keinen einzigen Sprengkopf beseitigen, so Biontino. Somit wäre nichts gewonnen. Ein Verbot würde erst Sinn machen –und hier widersprach er Synder- nachdem die Sprengköpfe bereits abgerüstet seien. Allerdings begrüßte auch er den Erfolg der humanitären Initiative und erkannte an, dass der Diskurs über die tatsächlichen Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen für Mensch und Umwelt die Diskussion bereichert habe.

Biontino sprach außerdem die sogenannten substrategischen Atomwaffen an, also die ca. 200 nuklearen Bomben, welche die NATO in Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden und der Türkei stationiert hat. Dieses Nuclear Sharing wurde seitens der Bundesregierung bisher nicht in Frage gestellt, denn angesichts einer angespannten internationalen Sicherheitslage sei schon die Beibehaltung des Status Quo, also der Verzicht auf eine weitere Aufrüstung,  als Erfolg zu werten. Dass Biontono dieses Thema so offen ansprach, war überraschend – denn Tenor war bisher, die Frage gar nicht erst anzusprechen. Biontino betonte, dass die P5 und vor allem die USA die Verantwortung dafür tragen,  ihre Sicherheitsstrategie zu überdenken. Die NATO spiele aufgrund ihres Strategischen Konzepts aber eine wichtige Rolle für die Entwicklung des politischen Diskurses und der tatsächlichen Abrüstung.

Daryl Kimball, Direktor der Arms Control Association, brachte die Perspektive eines bedeutenden amerikanischen Think Tanks in die Diskussion ein. Er stimmte Snyder darin zu, dass ein Verbot in den step-by-step approach intergiert werden könne, unterstrich also die Komplementarität von Verbot und NVV. Ein völkerrechtliches Verbot sei allerdings in seinen Augen der letzte Schritt. Die Humanitäre Initiative und die Frage nach der Vereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Humanitären Völkerrecht sind in seinen Augen aber zentral, um nukleare Abrüstung voranzutreiben. Nach den drei Konferenzen zu den humanitären Auswirkungen von Kernwaffen liege der Ball die Bewertung der Frage ob der Besitz und Einsatz von Atomwaffen mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar sind nun - und dass war überraschend zu hören - klar bei den P5. Die Besitzerstaaten stünden also jetzt in der Pflicht, selbst abzuschätzen, ob sie sich im Einklang mit dem Humanitären Völkerecht befinden.

In einigen wichtigen Punkten waren sich die Panelisten also einig: die humanitäre Initiative ist keine “Ablenkung” auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt. Vielmehr sei sie ein wertvoller Bestandteil der Debatte, die sich zuvor allein auf sicherheitspolitische Aspekte konzentriert habe. Außerdem -und dieser Konsens geht deutlich über die bloße Anerkennung der Initiative hinaus - sehen alle langfristig die Notwendigkeit für ein völkerrechtliches Verbot von Atomwaffen. Allerdings wurden bei der Frage, wann denn der richtige Zeitpunkt für ein Verbot wäre und welche Staaten ein solches Verbot in erster Linie vorantreiben sollten und könnten,  unterschiedliche Auffassungen kommuniziert.

Die NATO schreibt in ihrem strategischen Konzept: „As long as there are nuclear weapons in the world, NATO will remain a nuclear Alliance“. Damit lässt sie sich durch das gleichzeitige Bekenntnis zur nuklearen Abrüstung nicht  einengen und hält sich den Spielraum für ihre Nuklearpolitik zeitlich offen. Allerdings ist das strategische Konzept nicht mehr als eine politische Entscheidung, es ist keine rechtlich bindende Verpflichtung, vergleichbar dem dreiseitigen „North Atlantic Treaty“ selbst.  Eine offensivere Unterstützung der Humanitären Initiative würde also keine Bündnisverletzung darstellen. Die Diskussion hat deutlich gemacht, dass ein Verbot von Atomwaffen, wie es ICAN und über 80 Staaten fordern, keineswegs als kontraproduktiv zu den Möglichkeiten des NVV gesehen werden kann. Vielmehr wäre ein Verbot ein notwendiger Schritt zur Abrüstung im Rahmen des NVV, des größten und bedeutendsten nuklearen Abrüstungsregimes, das wir haben.