"Klimapolitik verletzt das Menschenrecht auf Nahrung"

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9. Dezember 2009

Heinrich-Böll-Stiftung, Karoline Hutter, Pressesprecherin
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"Klimapolitik verletzt das Menschenrecht auf Nahrung"   -   Aktuelle Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und der Columbia Law School zum Menschenrechtstag 

"Der Klimawandel ist eine tickende Zeitbombe für die globale Ernährungssicherheit", erklärt der UN-Sonderbeauftragte für das Recht auf Nahrung Olivier de Schutter anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Klimawandel und das Recht auf Nahrung" der Heinrich-Böll-Stiftung und des Human Rights Institute der Columbia Law School. Die Studie wird zum Menschenrechtstag am 10. Dezember in Berlin vorgestellt. Das Fazit der Autoren der Studie: "Ein erfolgreicher Kampf gegen den Hunger ist nur möglich, wenn die Klimapolitik ihre Folgen für das Menschenrecht auf Nahrung stärker berücksichtigt. Bisher beachtet das aktuelle Klimaregime Menschenrechtsverletzungen, die durch den Klimawandel oder durch Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel entstehen, nur unzureichend."

Der Klimawandel und seine Folgen haben nach Angaben der Autoren immense Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion und die Ernährungssicherheit von Millionen von Menschen. Zunehmende Wetterextreme wie Fluten und Dürren vernichteten Ernten, der steigende Meeresspiegel bedrohe die küstennahe Landwirtschaft und gleichzeitig werde die globalen Trinkwasserreserven immer knapper: Bereits heute leide mehr als eine Milliarde Menschen an Hunger und Mangelernährung. "Wir wissen, dass der Klimawandel einige der ärmsten Länder und deren Bevölkerung besonders stark treffen wird. Und wir wissen, dass Kleinbauern und Indigene und damit alle diejenigen, für die Land ihre Existenzgrundlage darstellt, am meisten unter den Folgen leiden werden", erklärt de Schutter in einem Vorwort zur Studie. Diesen Bevölkerungsgruppen fehle zumeist die Möglichkeit, sich an die veränderten Umweltbedingungen anzupassen.

"Ohne umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung an dessen unvermeidbare Folgen ist die Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung stark gefährdet", warnt Barbara Unmüßig, Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung. "Doch diese Maßnahmen müssen die Bedürfnisse der Ärmsten der Armen an erste Stelle setzen. Tun sie es nicht, laufen sie Gefahr, das Recht auf Nahrung weiter zu unterminieren. So führt eine exportorientierte Produktion von Agrotreibstoffen, welche eine Senkung der Treibhausgasemissionen in Industrieländern zur Folge haben soll, zu einer immer stärkeren Konkurrenz mit der Produktion von Nahrungsmitteln in Entwicklungsländern."

De Schutter stellt klar: "Dies ist keine theoretische Debatte. Es existieren reale, mit Klimapolitik verbundene Menschenrechtsverletzungen. Der Menschenrechtsansatz hat konkrete Implikationen für die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassung an dessen Folgen."

Dabei könnten sich Klimaschutz und die Bekämpfung von Hunger sehr gut ergänzen, so de Schutter: "Regierungen sollten sich die Synergien zwischen dem Kampf gegen Klimawandel und gegen Hunger zu Nutze machen. Es hat sich gezeigt, dass Kleinbauern, die nachhaltige Produktionsmethoden nutzen, wie etwa Agroforstwirtschaft, ihre Nahrungsmittelproduktion verbessern und ihr Einkommen steigern können und gleichzeitig die Emissionen in der Landwirtschaft senken.“

Die aktuelle Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und des Human Rights Institute der Columbia Law School analysiert die Folgen des Klimawandels für das Recht auf Nahrung und gibt Empfehlungen, wie beide Politikbereiche besser zusammengeführt werden können. Zu den Empfehlungen gehören beispielsweise ein verstärkter Fokus auf Belange der Ernährungssicherung bereits bei der Datenerhebung sowie die Ernennung eines UN-Sonderbeauftragen für Klimawandel und Menschenrechte. Dessen Aufgabe könnte es sein, internationale Maßnahmen zur Anpassung und Bekämpfung des Klimawandels auf ihre Verträglichkeit mit dem Recht auf Nahrung hin zu überprüfen und bei auftretenden Problemen Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Download der Studie:

Fachkontakte:
Olivier De Schutter, UN-Sonderbeauftragter für das Recht auf Nahrung, Tel. +32-488-482 004
Peter Rosenblum, Columbia Law School – Human Rights Institute, Tel.+1-617-233-6198
Ute Straub, Heinrich-Böll-Stiftung, Tel. +49 (0)30 285 34 311