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Herausforderungen für Frieden und Sicherheit in Zeiten von Drohnen, Robotern und digitaler Kriegführung

 

Seit dem Scheitern des umstrittenen Euro-Hawk-Projekts der Bundeswehr streitet nun auch Deutschland offen über Drohnen. Noch ist die Debatte allerdings tagespolitisch geprägt, weiterreichende sicherheitspolitische Aspekte der neuen Waffentechnologie bleiben weitgehend außen vor. Die 14. Außenpolitische Jahrestagung der Heinrich-Böll-Stiftung hatte es sich zum Ziel gesetzt, diese Lücke zu füllen. Dabei ging es nicht nur um die gängige Furcht vor "Killerrobotern", sondern um die zahlreichen ethischen, völkerrechtlichen und abrüstungspolitischen Probleme, die mit der scheinbar unaufhaltsamen technologischen Entwicklung der unbemannten Kriegführung insgesamt einhergehen. Die angeregten Diskussionen zwischen den aus zahlreichen Ländern angereisten Expertinnen und Experten aus Politik und Forschung vermittelten einen guten Eindruck von den komplexen Fragestellungen, die hier aufgeworfen worden sind. Wurde die aktuelle Praxis der gezielten Tötungen durch US-Drohnen noch recht einhellig kritisiert, spalteten die ethischen und völkerrechtlichen Dimensionen der zunehmenden Automatisierung der Kriegführung die Lager. Das Fazit konnte deshalb wohl nur lauten: Die Debatte hat nicht nur in Deutschland gerade erst begonnen.

Kriegstreiber Technologie?

Der amerikanische "Krieg gegen den Terror" hat dafür gesorgt, dass sich Kampfdrohnen binnen weniger Jahre von einem futuristischen Konzept zu einem fast gewöhnlichen militärischen Einsatzmittel gewandelt haben. Mittlerweile haben weltweit 87 Staaten unbemannte Flugkörper in ihren Arsenalen, auch wenn diese bisher nur selten bewaffnet sind. Drohnen wurden während der Tagung immer wieder als "militärische Revolution" charakterisiert, so auch durch den per Video aus Washington zugeschalteten Peter Singer. Der Experte für moderne Militärtechnik bei der Brookings Institution stellte die Entwicklung der Drohnentechnik in eine Reihe mit der Einführung von Schusswaffen und Kampfflugzeugen. Trotz dieser großen Bedeutung waren Drohnen für Singer zugleich nur Teil einer viel weiter ausgreifenden gesamtgesellschaftlichen Umwälzung. Ob es sich nun um Künstliche Intelligenz, Cyberspace oder biotechnische "Verbesserungen" des Menschen handelte, zwei Aspekte stachen in den von ihm erläuterten Bereichen heraus: Zum einen scheint die technologische Entwicklung in einem Tempo voranzuschreiten, das eine begleitende Anpassung der politischen und ethischen Rahmenbedingungen immer schwieriger erscheinen lässt. Die gerade anlaufende Drohnendebatte bezieht sich Singer zufolge z. B. auf Modelle, die technologisch bereits überholt sind. Zum andern agieren die neuen Systeme immer autonomer. In Bezug auf zentrale Entscheidungsprozesse befanden sich Menschen bisher demnach "in the loop". Bei den heutigen Kampfdrohnen seien sie dagegen bereits zum Beobachter und Auslöser technisch festgelegter Vorgehensweisen "degradiert" ("on the loop")." In letzter Konsequenz sei sogar die vollständige Automatisierung von Waffensystemen möglich, die auf der Basis programmierter Algorithmen ohne menschliches Eingreifen eigenständig ihre Ziele erfassen und über den tödlichen Angriff entscheiden.

Peter Singers Darstellung des gewaltigen Potentials neuer Waffentechnologien wurde von vielen als "Horroraufzählung" zahlloser neuer Bedrohungsszenarien verstanden. Moderatorin Sylke Tempel, Chefredakteurin der Zeitschrift Internationale Politik, stellte die Frage, ob durch die neuen technischen Möglichkeiten auch die Schwelle für ihren militärischen Einsatz gesenkt werde. Wäre das militärische Vorgehen gegen Talibankämpfer in Pakistan ohne Drohnen überhaupt vorstellbar? Auch Ralf Fücks, Vorstandsmitglied der Heinrich-Böll-Stiftung, machte auf die mögliche Eskalationsdynamik der neuen Technologien aufmerksam, die zu einer schnelleren Militarisierung von Konflikten führen könnte. Der amerikanische Strategieexperte Peter Dombrowski vom Naval War College in Newport konnte mit diesen Befürchtungen kaum etwas anfangen. Er betonte, dass Drohnen trotz allem immer noch ein taktisches Werkzeug seien, dessen strategische Bedeutung nicht überbewertet werden sollte. Die technologische Entwicklung sei auch in den USA in demokratische Verhandlungsprozesse eingebettet, Kriegsentscheidungen seien also nach wie vor politischer Natur. Marcel Dickow, Technologie- und Sicherheitsexperte der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin, pflichtete dieser Argumentation Dombrowskis bei. Drohnen würden von Militärs durchaus geschätzt, aber auch in Deutschland recht nüchtern bewertet. Der Pakistaneinsatz der CIA sei letztlich eine Geheimdienstoperation, für die auch andere Mittel, z.B. Raketen oder Spezialeinheiten, zur Verfügung gestanden hätten. Omid Nouripour, sicherheitspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, ließ sich von diesen Argumenten allerdings nicht überzeugen. Drohnen würden die Kriegsschwelle schon deshalb senken, weil sie zur Vermeidung eigener Verluste beitragen. Politikern, die keine Zinksärge mehr ankündigen müssen, würde die Entscheidung für einen Einsatz leichter fallen, war Nouripour überzeugt.

Audios

Kriegsethik in asymmetrischen Konflikten

Auch wenn die Grünen ihre "pazifistische Unschuld" in den Worten von Ralf Fücks lange und "aus guten Gründen" verloren haben, sind militärpolitische Konferenzen wie diese immer noch keine Selbstverständlichkeit. Einige Teilnehmende merkten indessen an, dass Deutschland hier möglicherweise insgesamt Defizite habe. Herfried Münkler, Politikwissenschaftler an der Berliner Humboldt-Universität, wurde denn auch als einer der wenigen wenn nicht der einzige deutsche Theoretiker des Krieges vorgestellt. Dass Münkler die umstrittenen Kampfdrohnen aus ethischer Sicht als positive waffentechnologische Weiterentwicklung darstellte, wurde wohl nicht nur von Fücks als kleine "Provokation" verstanden.

Der Politikwissenschaftler schlug in seinem Referat (als Text / als Audio / als Video) einen weiten historischen Bogen und erinnerte daran, dass die revolutionäre Erfindung des "Feuergewehrs" vom Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel als progressive gesellschaftliche Triebkraft verstanden worden sei. Das im aristokratischen Zeitalter dominierende Ideal des "heroischen Einzelnen" sei geschwächt worden, da die neuen Waffen die Integration der Kämpfenden in einen Gesamtverband erforderlich machten. Unbeabsichtigt von den handelnden Akteuren sei dadurch auch die Entstehung der neuen bürgerlichen Gesellschaft beschleunigt worden, so Münkler. Im Gegensatz zu Kant, der eine davon unabhängige universale Kriegsethik formulieren wollte, habe Hegel Kriegsethik als Reflexion der Werte der jeweiligen Gesellschaft betrachtet: Aus einer "heroischen" sei so die heutige moderne "postheroische" Gesellschaft geworden, in der Opfer und Verluste nicht mehr als Ausdruck der Ehre, sondern als Anlass für Entschädigungsansprüche betrachtet würden, wie Münkler in zugespitzter Weise formulierte.

Die terroristische Bedrohung durch radikale nichtstaatliche Gruppen wie die Al-Qaida müsse in diesem Zusammenhang als asymmetrische Herausforderung der postheroischen Gesellschaft durch "heroische Gemeinschaften" verstanden werden, erläuterte der Politikwissenschaftler. Der Vorteil der waffentechnologischen Überlegenheit werde dabei vom Nachteil einer größeren Verwundbarkeit z. B. durch Selbstmordattentäter begleitet: Postheroische Gesellschaften seien weder in der Lage noch gewillt, im Gegenzug zahllose eigene Kämpfer zu opfern. Nach Überzeugung von Münkler muss die Ankunft der Drohne in den Militärarsenalen moderner Gesellschaften in mehrfacher Hinsicht als passende Lösung dieses Problems betrachtet werden. Zum einen könne der Gegner effektiv gefunden und angegriffen werden, ohne das Leben eigener Soldaten zu riskieren, zum andern ermögliche die hohe Zielgenauigkeit der neuen Waffen, die Zahl der zivilen Opfer, d. h. den sogenannten Kollateralschaden dieser Angriffe relativ gering zu halten.

Die in der öffentlichen Drohnendebatte geäußerte moralische Verurteilung der Drohnentechnik (Jakob Augstein: "Die feige Waffe des weißen Mannes") erklärte Münkler in recht markanten Worten für falsch: "In der Kritik an den Drohnen äußert sich die Ethik einer vorbürgerlichen Gesellschaft mit heroischen Idealen in nostalgischer Form." Wer in asymmetrischen Konflikten aus ethischen Gründen eine waffentechnologische Selbstbindung fordere, ohne die fehlende Bindung des Gegenübers zu beachten, habe vom "Wesen des Kampfes" nichts verstanden. Gerade aus ethischer Hinsicht müsse die neue Technologie als Fortschritt verstanden werden, da sie es ermögliche, kognitive Defizite von Soldaten auszugleichen und fehlerhafte Entscheidungen und damit die Zahl ungewollter Opfer zu reduzieren. Münkler war zudem davon überzeugt, dass die zwischenstaatlichen verlustreichen Massenkriege der Vergangenheit heute wegen der gegenseitigen Verwundbarkeit postheroischer Gesellschaften unwahrscheinlich geworden sind. Die Zukunft werde von "chirurgischen" Operationen geprägt sein. Die Kriegsethik habe sich ganz im Hegelschen Sinne mitgewandelt: Die asymmetrischen Konflikte der Gegenwart, die weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit abliefen, hätten eine eigene Ethik der Selbstkontrolle und Zurückhaltung entwickelt. Drohnen und andere automatisierte Waffensysteme spielten dabei eine immer wichtigere Rolle. Spektakuläre Einsätze wie die aufwendige amerikanische Operation zur Tötung Osama bin Ladens würden vor allem aus symbolischem Wert durchgeführt, "aber den Rest macht die Maschine".

Herfried Münklers kategorische Verteidigung der Drohne wurde zwar nicht von allen Tagungsgästen geteilt, eine grundsätzliche Verurteilung aus moralischen Gründen lehnten die meisten Expertinnen und Experten für Sicherheitspolitik und Völkerrechtaber ebenfalls ab. Für viele waren Drohnen zunächst einmal militärische Werkzeuge. Nicht nur Wolfgang Richter von der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik und selbst ein Oberst a. D. sah effektive und völkerrechtskonforme Einsatzgebiete für Drohnen, in denen sie durch ihre langen Beobachtungszeiten und große Zielgenauigkeit einer konventionellen Cruise Missile weit überlegen wären.

Die von Münkler hervorgehobene Rolle asymmetrischer Konflikte wurde von Armin Krishnan, Militärforscher an der University of Texas, vor allem als Warnung verstanden. Die Drohneneinsätze in Pakistan, Somalia und Jemen würden nicht vom US-Militär, sondern von der CIA geleitet. Dies verwische nicht nur die Grenzen zwischen Krieg und Frieden, sondern auch zwischen Kämpfern und Zivilisten. Krishnan beurteilte "Schattenkriege" dieser Art aus juristischen und ethischen Gründen zwar skeptischer als Münkler, erwartete aber ebenfalls, dass sie zum dominierenden Konfliktmodell werden. Diese Hervorhebung asymmetrischer Konflikte blieb nicht ohne Widerspruch. Wolfgang Richter warnte vor einer gefährlichen Entgrenzung der Staatenwelt und des Völkerrechts, da Länder wie China oder Indien künftig dem amerikanischen Vorbild folgen und eigene Drohnenkampagnen in anderen Ländern beginnen könnten. Er erinnerte zudem an das aktuelle Wettrüsten in Asien und an die zahlreichen zwischenstaatlichen Kriege der jüngeren Vergangenheit. Symmetrische Konflikte dürften als ernste Bedrohung der internationalen Sicherheit nicht unterschätzt werden, so Richter. Der Einsatz bewaffneter Drohnenflotten sei selbstverständlich auch in diesen Kriegen möglich.

Das Völkerrecht gilt auch für Schattenkriege

Die von Herfried Münkler und Armin Krishnan beschriebenen "Kriege ohne Kriegserklärung" (Fücks) stellten für die Teilnehmenden der Tagung die Frage der völkerrechtlichen Legitimation gezielter Tötungen in den Raum. Münkler bestand in seinem Vortrag darauf, dass derartige Operationen aus ethischen Gründen nicht per se abgelehnt werden sollten. Daniel Statman, Professor der Philosophie an der Universität Haifa, unterstrich dieses Argument und verwies wie Münkler auf die geringen Kollateralschäden gezielter Tötungen von genau identifizierten Gegnern. Gerade im Vergleich zu konventionellen Militäreinsätzen, bei denen feindliche Kämpfer unabhängig von ihrer individuellen Schuld als legitime Ziele gelten, seien gezielte Tötungen aus ethischer Sicht vorzuziehen. Die institutionelle Kontrolle über diese Operationen ist Statman zufolge sehr viel strenger als bei konventionellen Einsätzen, bei denen für gewöhnlich der kommandierende Offizier vor Ort über Leben und Tod entscheide. Danny Rothschild vom Interdisciplinary Center (IDC) Herzliya, Israel, der als General a. D. über dreißig Jahre militärische Erfahrung vorweisen kann, bestätigte diese institutionelle Reglementierung und erläuterte, dass die Genehmigung gezielter Tötungen in Israel bis zu sechs Prüfungsinstanzen durchlaufen müssten, die in manchen Fällen erst beim Premierminister endeten.

Die israelische Praxis gezielter Tötungen wurde während dieser Konferenz nur am Rand thematisiert, bei der Diskussion über die amerikanischen Drohnenschläge stellte sich indessen schnell heraus, dass zahlreiche Teilnehmende ernste Zweifel an ihrer völkerrechtlichen Legitimität hatte. Die nach langem Schweigen der US-Regierung erkennbare Begründung des Drohnenkrieges wurde von Claus Kreß, Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Köln, als "stillschweigende Verwässerung" völkerrechtlicher Kriterien kritisiert. Weder der amerikanische Selbstverteidigungsanspruch gegen eine im völkerrechtlichen Sinne "nichtinternationale bewaffnete" Bedrohung, noch das beanspruchte Recht auf die gezielte Tötung individueller "Kämpfer" der Al-Qaida und "assoziierter Gruppen" wurde von Kreß grundsätzlich in Frage gestellt. Beide Argumente seien von den USA aber spätestens in der "postafghanischen Phase" des Krieges gegen den Terror viel zu "überdehnt" interpretiert worden. Der in Afghanistan anerkannte "nichtinternationale bewaffnete Konflikt" müsse ein völkerrechtliches "Notregime" bleiben und könne nicht mit Pauschalbegründungen ausgeweitet werden, betonte Kreß. Die Intensität der militärähnlichen Bedrohung durch die Al-Qaida, die ein weiteres militärisches Vorgehen rechtfertigen würde, sei selbst nach Überzeugung vieler US-Experten nicht mehr gegeben. Die Ausdehnung gezielter Tötungen auf Pakistan, Jemen und Somalia sei von den USA bisher nicht nachvollziehbar begründet worden. Von diesen souveränen Staaten gehe jedenfalls keine sichtbare mit 9/11 vergleichbare Bedrohung für die amerikanische Sicherheit aus, so Kreß. Wolfgang Richter ergänzte, dass es sich bei vielen Drohnenschlägen um Geheimdienstoperationen handele, die nicht als kriegerische Handlung angesehen werden könnten und deshalb dem Menschenrechtsabkommen unterlägen. Die US-Regierung habe sich hier bewusst in eine völkerrechtliche "Grauzone" begeben. Die gezielten Tötungen der CIA in Pakistan müssten insofern als völkerrechtswidrig angesehen werden, war Richter überzeugt.

Neben der fragwürdigen internationalen Ausweitung des ursprünglich auf Afghanistan begrenzten Konflikts geriet auch die amerikanische Position zu anderen völkerrechtlichen Prinzipen in die Kritik. Wolfgang Richter zweifelte daran, dass die US-Regierung bei ihren Einsätzen die notwendige Differenzierung von Kämpfern und Nichtkämpfern sowie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ausreichend beachte. Dies gelte insbesondere für die sogenannten "signature strikes", bei denen Verdächtige aufgrund ungewisser Faktoren als Ziele ausgewählt werden. Daphne Eviatar von der amerikanischen Nichtregierungsorganisation Human Rights First verwies auf die geschätzten 4.700 Opfer der internationalen Drohnenschläge der USA. Habe es sich bei den vermeintlich legitimen Zielen tatsächlich immer um "Militante" gehandelt, oder hätten nicht auch Köche oder Fahrer zu den Opfern gehört? Seien militante Gegner der Regierung in Jemen tatsächlich eine unmittelbare Bedrohung für die amerikanische Sicherheit? Würden tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft, verdächtige Personen festzunehmen anstatt sie durch eine Drohne zu töten?

In Anbetracht dieser offenen Fragen stellten sich viele Gäste eine weitere: Muss das Völkerrecht angesichts asymmetrischer Konflikte und gezielter Tötungen auf einen neuen Stand gebracht werden? Grundsätzlich hielten die Völkerrechtsfachleute auf der Tagung dies nicht für notwendig. Claus Kreß verwies auf das Modell des "nichtinternationalen bewaffneten Konflikts" und den Menschenrechtspakt, die beide prinzipiell unabhängig von den eingesetzten Waffen sowohl Militär- als auch Geheimdiensteinsätze abdeckten. Eine rechtliche Präzisierung der allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts sei vielleicht wünschenswert, angesichts der unterschiedlichen internationalen Interessen aber kaum durchzusetzen. Wer die neuen Konflikte rechtlich einhegen wolle, müsse deshalb mit "zweitbesten Lösungen" in Form von neuen informellen Standards vorliebnehmen, so Kreß. Die Gewohnheitsrechtsstudie (PDF) des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) von 2005 sei ein solcher Versuch, auf die bisher ungelösten Fragen nichtinternationaler bewaffneter Konflikte zu reagieren.

Kampfdrohnen für die Bundeswehr?

Betrachtet man Drohnen lediglich als militärisches "Werkzeug", spricht auf den ersten Blick nur wenig gegen eine entsprechende Ausrüstung der Bundeswehr, die entsprechende Pläne könnten vor allem mit dem besseren Schutz der eigenen Soldaten begründet werden. Die prominente Rolle von Drohneneinsätzen im amerikanischen Antiterror-Krieg hat jedoch dafür gesorgt, dass dieses Argument auf Misstrauen stößt. Die beiden grünen Bundestagsabgeordneten Omid Nouripour und Agnieszka Brugger begründeten die ablehnende Haltung ihrer Partei vor allem mit dem Fehlen überzeugender Einsatzstrategien. Die Bundesregierung habe bisher nicht ausreichend begründen können, wie die Bundeswehr Kampfdrohnen nutzen würde. Deutschland lehne einen Antiterrorkampf nach amerikanischem Vorbild zwar bisher ab, angesichts der Bündnispflicht der Bundeswehr könnte dieses Bekenntnis jedoch aufgeweicht werden, befürchtete Brugger.

Die Bundeswehr hatte ihre Teilnahme an der Tagung zwar kurzfristig abgesagt, die meisten Expertinnen und Experten waren sich aber auch so darin einig, dass Kampfdrohnen nicht allein wegen ihres problematischen Einsatzes durch die USA abgelehnt werden sollten. So äußerte Claus Kreß seine Überzeugung, dass sich die deutsche Politik mit oder ohne Kampfdrohnen nicht an verfassungswidrigen Einsätzen beteiligen werde. Wolfgang Richter erinnerte an den Parlamentsvorbehalt für Militäreinsätze. Die Debatte in Deutschland "leide" gegenwärtig unter dem amerikanischen Drohnenkrieg, der jedoch keine "Blaupause" für künftige Bundeswehreinsätze sei. Die Völkerrechtswidrigkeit einer Waffe lasse nicht aus ihrem völkerrechtswidrigen Gebrauch ableiten. Richter fasste zusammen: Ein Drohnenkrieg dieser Art entspreche nicht der politischen Kultur in Deutschland, er würde kaum eine parlamentarische Mehrheit finden und wäre eindeutig verfassungswidrig.

Cyberspace: Schlachtfeld des 21. Jahrhunderts

Die Podiumsgespräche der Tagung drehten sich zwar vorwiegend um die Drohnentechnologie, Peter Singer zufolge wird sich das Schlachtfeld des 21. Jahrhunderts aber zunehmend in den Cyberspace verlagern. Die Rolle des Internets im alltäglichen Leben wie im Militär ließe sich bereits heute kaum überschätzen. Das Ausmaß der internationalen Vernetzung spiegele sich z.B. in der Tatsache wider, dass selbst die Internetkommunikation der US-Regierung zu 98% über öffentliche Netzwerke ablaufe. Eine unvermeidliche Begleiterscheinung dieser Entwicklung sei die Anfälligkeit kritischer Infrastrukturen und vernetzter Waffensysteme für Hackerangriffe und Manipulationsversuche, so Singer. Sandro Gaycken, IT-Experte am Institut für Informatik der FU Berlin, erläuterte, dass es bei diesen Angriffen darum gehen könnte, den Gegner auszukundschaften oder Schwachstellen für einen konventionellen Angriff zu identifizieren. Aktuell seien Operationen dieser Art aber auch eine symbolische Demonstration eigener Stärke. Die Kosten von Cyberangriffen seien gerade im Vergleich zu konventionellen militärischen Operationen verschwindend gering, erklärte Gaycken: Die Stuxnet-Attacke auf die iranischen Atomanlagen habe gerade einmal geschätzte vier Millionen Euro gekostet.

Ralf Fücks wies darauf hin, dass diese Besonderheiten der Cyberkriegführung ganz eigene völkerrechtliche Fragestellungen aufwerfen: Handelt es sich bei einer auftretenden Fehlfunktion um ein Versagen des Systems oder um einen Angriff? Wie genau können Angriffe zurückverfolgt werden? Wann sind Regierungen für Attacken nichtstaatlicher Akteure auf ihrem Territorium verantwortlich? Wann haben Staaten das Recht, auf Cyberangriffe mit konventionellen Militärschlägen zu reagieren? Die US-Regierung hat einen solchen Gegenschlag Sandro Gaycken zufolge bereits in einer entsprechenden Doktrin angekündigt. Noch sei unklar, ob andere Staaten folgen werden, jede Reaktion stünde allerdings angesichts der Fragen nach der Herkunft der Attacken unter besonderem Erklärungsdruck.

Um dieses Problem der Verifikation zu lösen, schlug Jürgen Altmann, Physiker und Friedensforscher an der Technischen Universität Dortmund, die effektive Nutzung aktueller staatlicher Überwachungstechnologien vor. Solange diese Überwachung auf den Sicherheitsaspekt begrenzt bliebe, sollte sie Altman zufolge nicht kategorisch als "antidemokratisch" abgelehnt werden. Sandro Gaycken schlug vor, bei den Kosten anzusetzen und die Konsequenzen von Cyberangriffen für den Angreifer zu verschärfen. Staaten könnten zudem mit überschaubaren Investitionen ihre sicherheitsrelevante EDV-Infrastruktur durch eigens entwickelte Soft- und Hardware innerhalb von drei bis vier Jahren effektiv gegen Angriffe absichern.

"The robot is coming."

Angesichts des technologischen Fortschritts und der zunehmenden Vernetzung erscheint die Entwicklung vollautomatisierter Waffensysteme nur eine Frage der Zeit zu sein. Daniel Statman, Professor der Philosophie an der Universität Haifa, sah dies nicht als grundsätzliches Problem. Er argumentierte, dass die Nutzung vollautomatischer Waffensysteme angesichts des nahezu grenzenlosen Vertrauens in effektive zivile Technologien wie die GPS-Navigation nicht kategorisch verworfen werden sollte. Künftige Fortschritte in der Programmierung würden immer genauere Militäroperationen mit immer geringeren Kollateralschäden ermöglichen. Zudem sei der Abschreckungseffekt automatischer Systeme z. B. bei der Grenzsicherung nicht zu unterschätzen. Dieses Grundvertrauen in die Möglichkeiten der Technik wurde nicht von vielen Tagungsgästen geteilt. Jürgen Altmann warf Statman vor, die resultierenden Wechselwirkungen im internationalen System zu vergessen, die zu entsprechenden Gegenmaßnahmen und letztlich einem neuen Wettrüsten führen könnten. Niklas Schörnig von der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung machte auf die Anfälligkeit und Manipulierbarkeit hochkomplexer Computersysteme aufmerksam. Statmans Abschreckungsargument, das von ihm sicherlich unbeabsichtigt an die Selbstschussanlagen der damaligen innerdeutschen Grenze erinnerte, wurde von Daphne Eviatar in Frage gestellt, die daran erinnerte, dass sich auch Unschuldige oder Kinder den automatisch gesicherten Zonen nähern könnten.

Die zahlreichen Einwände gegen neue "Killerroboter" wurden von den anwesenden Fachleuten auf zwei entscheidende Grundsätze des humanitären Völkerrechts fokussiert: das Unterscheidungsgebot zwischen Zivilisten und Kombattanten sowie das Gebot der Verhältnismäßigkeit, das die Proportionalität von militärischer Gewalt vorschreibt. Philipp Stroh vom Institut für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen wies darauf hin, dass das humanitäre Völkerrecht in besonders hohem Maße wertungsgebunden sei. Entscheidungen über einen tödlichen Angriff seien in der Realität oft hochkomplex und sollten deshalb von gut ausgebildeten und erfahrenen Militärangehörigen getroffen werden. Autonome Waffen seien hierfür bisher "nicht einmal ansatzweise" in der Lage, so Stroh. Noel Sharkey, Professor für Künstliche Intelligenz und Robotik an der University of Sheffield, stimmte dieser Einschätzung auch aus technologischer Perspektive zu. Die Fähigkeiten zur Identifizierung legitimer Ziele seien bei autonomen Waffensystemen immer noch sehr gering. Das Verhältnismäßigkeitsgebot spiele in ihrer Entwicklung überhaupt noch keine Rolle.

Die beiden Völkerrechtler Claus Kreß und Wolfgang Richter sahen allenfalls in einigen streng defensiv ausgelegten Systemen wie der israelischen Raketenabwehr Iron Dome oder in evakuierten Kampfzonen mit eindeutig militärischen Zielen mögliche Einsatzgebiete autonom agierender Waffen. Davon abgesehen war Richter überzeugt, dass ein möglicher Einsatz derartiger Systeme auf die unterste Operationsebene beschränkt bleiben wird. Auch Peter Singer zweifelte daran, dass die militärtechnologische Entwicklung die "rote Linie" überschreiten wird: autonome Kampfroboter würden bisher von politisch und militärisch Verantwortlichen in den USA nicht ernsthaft ins Auge gefasst. Andere der anwesenden Fachkundigen waren da nicht so sicher. Für den entscheidenden Übergang zu einem vollautomatischen Waffensystem wären nach Überzeugung von Noel Sharkey nicht einmal große Sprünge in der Entwicklung künstlicher Intelligenz notwendig, wie er am Beispiel des Flugabwehrwaffensystems MANTIS der Bundeswehr erläuterte. Marcel Dickow konnte aufgrund eigener Gespräche mit militärischen Verantwortlichen zwar bestätigen, dass das Militär momentan vor dem Kontrollverlust durch Maschinen zurückschreckt. Er wies dessen ungeachtet darauf hin, dass manche der aktuellen Waffensysteme bereits so fortgeschritten seien, dass ihr automatischer Einsatz vergleichsweise mühelos umzusetzen und durch bestimmte Einsatzbedingungen sogar erzwungen werden könnte. Selbst wenn ein Mensch am Ende der Entscheidungskette bleiben sollte, könnte das System den menschlichen Handlungsspielraum durch automatische Vorentscheidungen erheblich einschränken bzw. sogar vorbestimmen.

Ein neues Wettrüsten droht

Sollten autonome Waffensysteme am besten schon jetzt verboten werden? Agnieszka Brugger, abrüstungspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, hielt dies angesichts der dargestellten Probleme für die beste Lösung. In der Debatte um neue Waffentechniken werde viel zu selten auf das Risiko einer ungebremsten Proliferation unter staatlichen wie nichtstaatlichen Akteuren geachtet. Auch Noel Sharkey hielt es für nötig, bereits jetzt "rote Linien" festzulegen. Der UN-Experte Christof Heyns habe die Debatte in dieser Frage bereits angestoßen und ein internationales Moratorium für den Bau tödlicher automatisierter Waffensysteme vorgeschlagen. Jürgen Altmann verwies auf das internationale Verbot von B- und C-Waffen als Vorbild einer erfolgreichen Rüstungskontrolle. Durchzusetzen wäre ein solches Verbot zum einem durch eine starke Normsetzung der UN, zum andern durch praktische Maßnahmen wie eine verschlüsselte Aufzeichnung der elektronischen Daten automatischer Waffensysteme im Kampfgeschehen. Regelverletzungen könnten so zwar nicht verhindert, aber zumindest im Nachhinein "forensisch" bewiesen werden.

Einige Podiumsgäste hielten im Hinblick auf aktuelle Kampfdrohnen eine ähnlich strenge Regulierung auf internationaler Ebene für notwendig. Omid Nouripour schlug vor, Kampfdrohnen als militärische Systeme zu deklarieren und zumindest den Gebrauch durch Geheimdienste zu untersagen. Experten wie Botschafter Rolf Nikel, Beauftragter der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle im Auswärtigen Amt, waren sich jedoch einig, dass ein Drohnenverbot international kaum durchzusetzen wäre. Vergangene Versuche der internationalen Rüstungskontrolle seien nur erfolgreich gewesen, wenn die Staaten sich darin einig waren, dass Waffen wie Landminen oder Atomwaffen obsolet bzw. überschätzt sind, so Nikel. Viele Staaten seien heute vom positiven Potential der Drohnentechnik überzeugt. Die qualitative Weiterentwicklung der Technologie sei aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten im militärischen wie zivilen Bereich kaum aufzuhalten. Eine quantitative Rüstungskontrolle hielt aber nicht nur Nikel für aussichtsreich. Die Bundesregierung setze sich deshalb gegenwärtig für die Aufnahme von Kampfdrohnen als "Flugzeuge" in das UN-Waffenregister und in den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) ein. Auch die vom UN-Experten Christof Heyns vorgeschlagene Einrichtung eines internationalen Expertengremiums zur Herausarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der neuen Waffentechnologie fand Nikels Zustimmung. Weitergehende Anstrengungen, wie sie z. B. von Agnieszka Brugger gefordert wurden, lehnte der Diplomat als aussichtslos ab: Das Scheitern ambitionierter internationaler Regulierungsversuche würde die Bemühungen möglicherweise "um Jahre" zurückwerfen.

Rolf Nikels Skepsis gegenüber politischen Vorstößen zu einer umfassenden internationalen Einhegung der neuen Waffentechnologien wurde von vielen internationalen Tagungsgästen geteilt. Danny Rothschild ließ keinen Zweifel daran, dass das Prinzip der Selbstverteidigung für Israel immer Vorrang haben würde. Die Al-Qaida werde sich kaum an internationale Vereinbarungen halten, ein freiwilliger Verzicht auf effektive Militärtechnologien kam deshalb für Rothschild nicht in Frage. Der aus Peking angereiste Yabin Liang vom Institute for International and Strategic Studies bezeichnete das chinesische Drohnenprogramm zwar als strategische Reaktion auf entsprechende westliche Programme, betonte aber wiederholt, dass China nicht nur auf diesem Gebiet technologisch aufholen wolle.

Offene Kritik oder stille Diplomatie?

Als das wohl größte Hindernis einer internationalen Regulierung der neuen Hightech-Waffen könnte sich wohl die USA herausstellen. Die politische Debatte über bewaffnete Drohnen in Washington dreht sich Micah Zenko vom Council on Foreign Relations (CFR) zufolge vor allem um Fragen militärischer Effizienz. Bei seinen Gesprächen mit amerikanischen Kongressabgeordneten auf dem Capitol Hill sei er immer wieder auf erstaunliches Desinteresse bzw. sogar Unwissenheit über die Begleiterscheinungen des Drohnenkrieges und die Zukunftsrisiken der Technik gestoßen, berichtete Zenko. Ohne den Druck "respektierter Stimmen" außerhalb Washingtons werde sich diese Haltung kaum ändern. Dass Europa (mit Ausnahme Dänemarks und der Niederlande) in den vergangenen Jahren keine öffentliche Stellung gegen die völkerrechtlich umstrittenen gezielten Tötungen durch US-Drohnen bezogen habe, wurde von Zenko in diesem Zusammenhang als "skandalös" bezeichnet.

Agnieszka Brugger leitete Zenkos Kritik direkt an die Bundesregierung und deren unklaren Aussagen zur amerikanischen Drohnenpolitik weiter. Als Regierungsbeauftragter wollte Rolf Nikel den Vorwurf nicht so einfach hinnehmen und versicherte, dass diese Fragen auf diplomatischer Ebene hinter verschlossenen Türen natürlich deutlich angesprochen würden. US-Präsident Obamas jüngste Kursänderung in der Drohnenpolitik sei auch eine Reaktion auf die vertrauliche Kritik der Verbündeten, so Nikel.

Die Auffassung, dass diplomatische Kritik nicht öffentlich wiederholt werden müsse, wurde nicht von allen geteilt. Das europäische Schweigen könne durchaus als stillschweigende Zustimmung gedeutet werden und zu einer langfristigen Veränderung des Völkergewohnheitsrechts führen, warnte Claus Kreß. Die Bundesregierung sollte deshalb parlamentarische Anfragen und ähnliche Gelegenheiten für öffentliche Stellungnahmen bewusst nutzen, um den eigenen Standpunkt zu artikulieren. Auch Daphne Eviatar war der Ansicht, dass Deutschland und Europa hier sehr viel mehr tun könnten. Die USA seien z. B. in Pakistan auf die Kooperation der Geheimdienste angewiesen. Die Europäer könnten dies künftig öffentlichkeitswirksam nur noch unter bestimmten Bedingungen bewilligen. Die drohende Einschränkung der Effizienz des Drohnenkrieges würde auch in Washington wahrgenommen und darüber hinaus der amerikanischen Kampagne gegen die Drohnenpolitik der Obama-Regierung wirkungsvolle Argumente verschaffen.