Infografik

Arbeitsbedingungen und ILO-Kernarbeitsnormen in den G20 Ländern im Vergleich

Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sichern die Grundrechte von Beschäftigten weltweit. Dazu zählt das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Recht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen genauso wie Entgeltgleichheit und die Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Vier arbeitnehmerrechtliche Grundprinzipien bilden die Basis für die acht konkreten Konventionen, die einen Minimalstandard für den Schutz von Beschäftigten darstellen. 

Diese Kernarbeitsnormen der IAO stellen einen globalen Konsens auf UN-Ebene dar, mit dem die Globalisierung begleitet, menschenwürdige Arbeitsbedingungen geschaffen und grundlegende Rechte von Arbeitnehmer/innen geschützt werden sollen.

Die Grafik zeigt, dass die G20-Mitglieder sehr unterschiedlich zur Ratifizierung dieser Normen stehen. Das sagt jedoch nicht zwangsläufig etwas über die tatsächlichen Arbeitsbedingungen im jeweiligen Land aus. Papier ist bekanntermaßen geduldig. Die Übersicht vermittelt vielmehr einen Eindruck davon, wie die G20-Mitglieder zu internationalen Übereinkünften stehen und wie ernst sie verpflichtende Verbindlichkeit multilateraler Vereinbarungen nehmen. 

Diese Infografik ist Teil des Informationsportals G20 im Fokus.

Globaler Konsens für menschenwürdige Arbeit – IAO-Kernarbeitsnormen
rot = keine Ratifizierung,
grün = Ratifizierung
Land Vereinigungs-
freiheit
Kollektiv-
verhandlung
Zwangs-
arbeit
Abschaffung
Zwangsarbeit
Gleichheit
des Entgelts
Diskrimi-
nierung
Mindest-
Alter
Kinder-
arbeit

Quelle: IAO