Pressemitteilung

COP29 in Aserbaidschan / Menschenrechte und Klimagerechtigkeit


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Die Heinrich-Böll-Stiftung weist gemeinsam mit weiteren zentralen Nichtregierungsorganisationen auf die dringende Notwendigkeit hin, sich im Vorfeld der diesjährigen Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP29), die vom 11. bis 22. November 2024 in Baku stattfinden wird, mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan auseinanderzusetzen.

Die aserbaidschanische Regierung unterdrückt seit langem und nachweislich die unabhängige Zivilgesellschaft und bringt kritische Stimmen zum Schweigen. Die Ausrichtung eines internationalen Treffens wie der COP29 in diesem Kontext gibt Anlass zu ernsten Bedenken, ob die Zivilgesellschaft, einschließlich Umweltaktivist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalisten*innen, vor, während und nach der Konferenz frei und sicher teilnehmen kann.

Aserbaidschanische Menschenrechtsgruppen gehen davon aus, dass in dem Land Hunderte Menschen aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen hinter Gittern sitzen. Derzeit ist eine neue Verhaftungswelle im Gange, bei der Dutzende von Aktivist*innen und Medienvertreter*innen aufgrund unbegründeter, schwerwiegender Anschuldigungen verhaftet und strafrechtlich verfolgt werden.

Robuster und menschenrechtsbasierter Klimaschutz erfordert eine volle und echte Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Klimaverhandlungen, einschließlich der wichtigsten Ergebnisdokumente der COP29.

Wir fordern die aserbaidschanische Regierung nachdrücklich auf, ihre Verpflichtungen als Mitglied zahlreicher multilateraler Organisationen und Initiativen, die Menschenrechtselemente enthalten, sowie ihre Verpflichtungen als Vertragspartei wichtiger internationaler Menschenrechtsverträge einzuhalten, indem sie die folgenden Schritte unternimmt:

  • Sofortige und bedingungslose Freilassung aller Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und Aktivist*innen der Zivilgesellschaft, die zu Unrecht aus politisch motivierten Gründen inhaftiert sind, und Einstellung der gegen sie erhobenen fingierten Anklagen
  • Einstellung der Strafverfolgung als Instrument zur Unterdrückung von Regierungskritiker*innen und Mitgliedern der Zivilgesellschaft
  • Aufhebung unangemessener Beschränkungen für die Zivilgesellschaft durch Änderung der Gesetze über die Registrierung und Finanzierung nichtstaatlicher Gruppen und der Medien, um sie in Einklang mit internationalen Standards und Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarats zu bringen.

Die Mitgliedsstaaten und das Sekretariat des UNFCCC sowie andere wichtige internationale Akteure und Organisationen wie die Europäische Union, der Europarat, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die Weltbankgruppe sowie Unternehmen mit Geschäftsinteressen in Aserbaidschan sollten sich mit der unabhängigen Zivilgesellschaft Aserbaidschans solidarisch erklären. Viele zivilgesellschaftliche Akteur*innen kämpfen unter großem persönlichen Risiko weiter für Menschenrechte und Klimagerechtigkeit im Land und in der Region. Die internationalen Partner Aserbaidschans sollten sich hinter die in dieser Erklärung erhobenen Forderungen nach konkreten Fortschritten stellen, Aserbaidschan bezüglich ihrer Umsetzung zur Rechenschaft ziehen und dazu beitragen, dass die Regierung sie als dringende Angelegenheit betrachtet.

Das ausführliche Statement mit den weiteren Unterzeichnenden 

Das Original ist in Englisch verfasst.

 

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