Cover: Bildung als Recht für alle! Was soll ein Bildungsminimum beinhalten?
böll.brief

Bildung als Recht für alle!

Was soll ein Bildungsminimum beinhalten?
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zur Schulschließung während

der Corona-Pandemie dem Staat die Gewährleistung eines Bildungsminimums auferlegt.

Damit ist zwar lediglich ein Mindestangebot an Unterricht gemeint, dennoch ist zu

diskutieren, wie ein solches Bildungsminimum inhaltlich aussehen kann und wer es definieren

soll.

Die Verfasser*innen dieses böll.briefs sehen vor allem die Kultusministerkonferenz

(KMK) gefordert, bei der Festlegung eines Bildungsminimums tätig zu werden.

Um ein Recht auf Bildung für alle – und vor allem auch für gefährdete Kinder und Jugendliche

– zu gewährleisten, müssen auch eine Weiterentwicklung der Sekundarstufe I konsequent

in den Blick genommen sowie verbindliche und einheitliche Regelungen für alle

Bundesländer geschaffen werden. In diesen Prozess sind neben den Bildungswissenschaften –

durch Einbindung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz

(SWK) – auch andere Akteure wie die Wirtschaft und einschlägig arbeitende

Stiftungen einzubeziehen.

Produktdetails
Veröffentlichungsdatum
März 2024
Herausgegeben von
Heinrich-Böll-Stiftung
Seitenzahl
18
Sprache der Publikation
Deutsch
Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

  1. Einleitung
  2. Definition eines Bildungsminimums
  3. Schlussfolgerungen für die Gestaltung des Unterrichts
  4. Schlussfolgerungen für die Gestaltung von Schulabschlüssen
  5. Was muss jetzt getan werden und von wem?

Literatur

Die Expert:innen

Die Autor:innen

Impressum

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