Auswahlverfahren und Online-Bewerbung

Lesedauer: 11 Minuten

Diese Seite widmet sich häufig gestellten Fragen zum Auswahlverfahren und zur Online-Bewerbung. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich zunächst unsere Informationsseiten sowie unsere Infoblätter für Studierende und Promovierende angesehen haben.

 

Wie ist das Auswahlverfahren für Stipendien der Heinrich-Böll-Stiftung aufgebaut?

Das Auswahlverfahren der Heinrich-Böll-Stiftung besteht aus drei Etappen:

  1. formale Sichtung und Bewertung der Bewerbungsunterlagen im Studienwerk (es gilt das Vieraugenprinzip)  
  2. Gespräch mit Vertrauensdozent*in, möglichst in Präsenz
  3. digital durchgeführtes Interview mit drei bis vier Auswahlkommissionsmitgliedern

Jene Bewerber*innen, deren Bewerbung in einer Etappe positiv bewertet wird, werden zur nächsten Etappe zugelassen.  

 

Wer kann sich zu welchem Zeitpunkt für ein Stipendium bewerben?

Das Studienwerk führt zwei Auswahlverfahren pro Jahr durch: Jeweils bis zum 1. März oder bis zum 1. September können Bewerbungen eingereicht werden. Welche Bewerber*innen-Gruppe sich zu welchem Zeitpunkt bewerben können, entnehmen Sie bitte den aktuellen Informationen auf unserer Webseite (für Studierende bzw. für Promovierende). Wir empfehlen, die Informationen zu den jeweiligen Bewerber*innen-Gruppen auf der Webseite immer dann nochmal zu prüfen, sobald Sie mit den Vorbereitungen für die Bewerbung beginnen.  

 

Wie lange dauert das Auswahlverfahren?

Ab Zeitpunkt der Bewerbung – zum 1. März oder 1. September – dauert die Durchführung des dreistufigen Bewerbungsverfahrens bis zur Entscheidung vier bis fünf Monate. Die Förderung setzt zu Beginn des Wintersemesters (bei Bewerbung zum 1. März) oder zu Beginn des Sommersemesters (bei Bewerbung zum 1. September) ein, bei Promovierenden ggf. schon etwas früher.

Etappe 1 – Online-Bewerbung

Kann ich meine Unterlagen auch per Post zusenden?

Nein, Bewerbungen sind ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal möglich.

 

Was bedeutet beim Registrierungsvorgang mein Zugangsname?

Den Zugangsnamen wählen Sie sich bei der Registrierung im Onlineportal selbst. Er dient u.a. auch zur Sicherung vor Datenmissbrauch. Daher merken Sie sich bitte den Namen. Er wird nicht per E-Mail zugesandt und kann im Bewerbungsverfahren auch nicht neu angefordert werden. Sollten Sie Ihren Zugangsnamen vergessen, müssen Sie sich neu anmelden.

 

Warum muss ich schon beim Registrieren Angaben zu meinem Studium bzw. meiner Promotion machen?

Auf der Grundlage Ihrer Antworten, die Sie im Registrierungsprozess geben, wird die Maske für Ihre Bewerbung passend erstellt. So bekommen Studierende nur die Fragen für Studierende, Promovierende nur jene für Promovierende gestellt. Sollten Sie sich später anders entscheiden, z.B. weil Sie sich doch für ein Studienschwerpunktprogramm wie „Medienvielfalt, anders“ o.ä. bewerben wollen, obwohl Sie das zunächst verneint haben, dann müssen Sie sich neu registrieren. Anderenfalls können Sie keine vollständige Bewerbung absenden.

 

Welche technischen Aspekte muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars berücksichtigen?

Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen des PDF-Formulars die neueste Version des Adobe-Acrobat-Readers, den Sie hier kostenlos downloaden können. Nur so ist garantiert, dass Ihre Bewerbung auch gelesen werden kann. Dokumente, die mit dem Programm „PreView/Vorschau“ von Apple oder "Document Viewer/Okular-Dokumentenbetrachter" von Linux/Ubuntu ausgefüllt wurden, können wir nicht bearbeiten!

Es können nur pdf- und jpeg-Dateien hochgeladen werden.

 

Ist es zwingend notwendig, für das Fachgutachten die Vorlage des Studienwerks zu verwenden?

Ja, bitte verwenden Sie ausschließlich die dafür vorgesehene Vorlage. Diese finden Sie unter:

https://www.boell.de/de/stipendium-studium

https://www.boell.de/de/stipendium-promotion

 

Wohin soll das Fachgutachten geschickt werden und muss ich es zusätzlich im Bewertungsportal hochladen?

Sie haben drei Möglichkeiten, von denen Sie bitten, nur eine zu nutzen: Das Fachgutachten kann uns per Post (mit Unterschrift) oder per mail (wenn direkt aus dem Postfach der begutachtenden Person versendet, dann ohne Unterschrift möglich) an studienwerk@boell.de gesendet sowie im Portal (Scan mit Unterschrift) hochgeladen werden.

 

Was reiche ich als „Hochschulzugangsberechtigung“ ein?

Gemeint ist der schulische Abschluss, der zu einem Studium befähigt. Die Hochschulzugangs- oder Studienberechtigung wird durch ein entsprechendes (Schul-)Zeugnis belegt

Mit „Hochschulzugangsberechtigung“ ist der Schulabschluss oder ein entsprechendes Äquivalent und nicht ein Studienabschluss gemeint, der zu einer Promotion befähigt.

 

Was gilt es für eine Bewerbung für das Studienschwerpunktprogramm "Medienvielfalt, anders" zu beachten?

Alle wichtigen Informationen zu diesem Programm finden Sie unter folgendem Link:

https://www.boell.de/de/junge-migrantinnen-und-migranten-den-journalismus

Für die Bewerbung auch in diesem Studienschwerpunktprogramm müssen alle Bewerbungsschritte durchlaufen werden. Mit der Entscheidung für eine solche Bewerbung bzw. die entsprechende Kreuzchensetzung bei der Registrierung müssen am Ende des Bewerbungsvorgangs noch weitere Unterlagen, sog. Arbeitsproben, eingereicht bzw. hochgeladen werden. Wir wünschen uns Arbeitsproben, die bereits veröffentlicht oder gesendet wurden, z.B. in einer Schulzeitung, im Uni-Radio oder in einer Regionalzeitung o.ä.. Es können beispielsweise Texte (von Reportagen über Berichterstattungen, Interviews bis hin zu Glossen u.Ä.), Hörfunkbeiträge oder auch Fotos sein. Wichtig ist, dass mit diesen Arbeitsproben erste Erfahrungen im Journalismus und natürlich auch eine gewisse Begeisterung und ein entsprechendes Talent für dieses Berufsfeld dokumentiert wird.

 

Warum wird im Bewerbungsformular nach dem Bildungs- bzw. Hochschulabschluss der Eltern gefragt?

Die Heinrich-Böll-Stiftung möchte auch Studierende mit einem nichtakademischen biographischen Hintergrund ausdrücklich zur Bewerbung ermuntern. Um zu erfahren, ob die Stiftung diese Zielgruppe tatsächlich überhaupt erreicht, fragt sie im Bewerbungsbogen deshalb gezielt nach dem Bildungshintergrund der Eltern.

 

Warum werde ich nach meinem „Migrationshintergrund“ gefragt?

Die Heinrich-Böll-Stiftung möchte auch Studierende mit Migrationsgeschichte und People of Color ausdrücklich zur Bewerbung einladen. Um zu erfahren, ob die Stiftung diese Zielgruppe tatsächlich überhaupt erreicht, fragt sie im Bewerbungsbogen deshalb gezielt danach.

 

Was bedeutet „Migrationshintergrund“?

Diese Frage richtet sich nur an Bewerber*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer*innen):

Nach Definition des Bundesministeriums für Bildung und Forschung besteht ein Migrationshintergrund, wenn

  1. die Person nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist und/oder
  2. die Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde.
  3. Darüber hinaus haben Deutsche einen Migrationshintergrund, wenn ein Elternteil der Person mindestens eine der unter (1.) oder (2.) genannten Bedingungen erfüllt.

 

Wie finde ich die korrekte Einordnung in Fächergruppe und Studienbereich?

Die Zuordnung erfolgt nach den Vorgaben des Statistischen Bundesamtes, auch wenn an Ihrer Hochschule andere Strukturen gelten. Sie können sich hier einen Überblick verschaffen.

 

Ich habe meine Abschlüsse im Ausland erworben. Welche Dokumente muss ich zusätzlich einreichen?

Zusätzlich zu den Dokumenten, die alle Bewerber*innen einzureichen haben, benötigen wir von Abschlüssen aus dem Ausland eine beglaubigte Übersetzung . Bitte fügen Sie Original und beglaubigte Übersetzung in einem Dokument zusammen, bevor Sie diese hochladen. 

 

Wie kann ich die Noten von Abschlüssen, die ich im Ausland erworben habe, in die deutsche Notenskala umrechnen?

Mit der Anerkennung Ihres Abschlusses für ein Studium an einer deutschen Hochschule wird die Note entsprechend angegebenen. Sollte Ihnen diese noch nicht vorliegen, benutzen Sie bitte dafür die „Modifizierte Bayrische Formel“. Eine Umrechnungshilfe finden Sie hier.

 

Was soll ich angeben, wenn ich mich bereits mehrmals bei der Heinrich-Böll-Stiftung oder einem anderen Begabtenförderungswerk beworben habe?

Bitte geben Sie in diesem Fall in der Bewerbungsmaske die letzte Bewerbung an und informieren uns über weitere im Bewerbungsbogen unter „Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?“

 

Was soll ich angeben, wenn die Bewerbung bei einem anderen Begabtenförderungswerk in der Zukunft liegt und die Datumsangabe nicht eingetragen werden kann?

Das System akzeptiert keine Datumsangaben in der Zukunft. In diesem Fall wählen Sie in der Bewerbungsmaske bitte die Datumsangabe am Tag vor ihrer Bewerbung bei uns und erläutern Ihre diesbzgl. Pläne im Bewerbungsbogen unter „Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?“ 

 

Muss ich auch angeben, wenn ich mich zwar nicht selbst beworben, aber für ein Stipendium vorgeschlagen wurde?

Ja, auch in diesen Fällen bitten wir Sie, die Information entsprechend anzugeben.

 

Was soll ich im Feld ‚BAFÖG-BERECHTIGUNG‘ eintragen?

Für ein Studienstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie dem Personenkreis nach BAföG angehören. Das BAföG (Abkürzung für BundesAusbildungsförderungsGesetz) ist eine staatliche finanzielle Förderung für Bildungsinländer*innen oder Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus, deren Eltern ein Studium nicht oder nicht ausreichend finanzieren können.

Bitte beachten Sie: Ob Sie grundsätzlich als BAföG-berechtigt gelten, ist aber immer von mehreren Faktoren, also nicht ausschließlich vom Einkommen der Eltern abhängig. Sie können auch beispielsweise dann als BAföG-berechtigt gelten, wenn ihr Förderbetrag gering ausfallen oder Sie keinen Förderbetrag erhalten würden. Auch Studierende aus dem Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG bekommen. Bitte informieren Sie sich entsprechend unter https://www.bafög.de.

 

Wie lade ich im Bewerbungsportal entsprechende Unterlagen hoch?

Bitte wählen Sie zum Hochladen von Dokumenten das Dokument am aktuellen Speicherort aus und laden Sie es durch das Drücken des grünen Pfeils hoch. Wenn das Dokument erfolgreich hochgeladen wurde, erscheint in der letzten Spalte ein Haken.

Bitte beachten Sie: Die Größe eines einzelnen Dokuments darf 5,00 MB nicht übersteigen!

 

Was mache ich, wenn es kein Eingabefeld für mein hochzuladendes Dokument gibt?

Es kann vorkommen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung ein bestimmtes Dokument hochladen müssen, aber dafür am Ende des Bewerbungsformulars kein Eingabefeld vorhanden ist. Bitte fassen Sie in diesem Fall Dokumente entsprechend zusammen und laden Sie diese in einem anderen Eingabefeld mit hoch.

 

Bitte beachten Sie: Für Bildungsinländer*innen, die sich um eine Förderung eines Masterstudiums bewerben, existiert derzeit noch kein Extra-Eingabefeld für das Bachelorzeugnis bzw. für einen entsprechenden Leistungsnachweis. Bitte nutzen Sie in diesem Fall das Eingabefeld ‚Hochschulzugangsberechtigung‘ und laden Sie dort sowohl Ihr Schulzeugnis bzw. Ihre Hochschulzugangsberechtigung als auch Ihr Bachelorzeugnis bzw. den entsprechenden Leistungsnachweis hoch.

 

Was bedeutet die Fehlermeldung ‚Laufzeitfehler‘?

Wenn die Meldung ‚Laufzeitfehler‘ angezeigt wird, haben Sie ein oder mehrere Dokumente über 5,00 MB hochgeladen. Bitte komprimieren Sie ggf. Ihre Dokumente und laden Sie sie erneut hoch.

 

Warum kann ich meine Bewerbung nicht abschließen?

Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht abschließen können, dann liegt das daran, dass Sie den grünen Pfeil nicht gedrückt haben.

 

Woran erkenne ich, ob meine Bewerbung erfolgreich eingereicht wurde?

Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail direkt nach dem Abschicken der Bewerbung. Sie können sich auch nicht mehr erneut einloggen.

Etappe 2 – Gespräch mit Vertrauensdozent*innen

Welche Rolle haben die Vertrauensdozent*innen im Auswahlverfahren?

Die Vertrauensdozent*innen – d.s. Hochschullehrende an Hochschulen in Deutschland oder im Ausland – führen in der zweiten Auswahletappe mit allen Bewerber*innen ein Gespräch (möglichst in Präsenz). Darüber verfassen sie ein Gutachten, in dem sie die Einladung des*der Bewerber*in in die dritte Auswahletappe empfehlen oder nicht. Jene Bewerber*innen, die ein positives Gutachten der*des Vertrauensdozent*in bekommen, werden zum Auswahlgespräch in die 3. Auswahletappe eingeladen.

 

Wie kann ich mich auf das Gespräch mit dem*der Vertrauensdozent*in vorbereiten?

Schwerpunkte des Gesprächs mit dem*der Vertrauensdozent*in sind Ihr Studienvorhaben bzw. Ihr Promotionsvorhaben, Ihre Studieninteressen, -schwerpunkte und -ziele. Aber auch Ihr gesellschaftliches Engagement oder Ihre politischen Interessen können zur Sprache kommen ebenso wie Ihre Motivation zur Bewerbung bei der Heinrich-Böll-Stiftung.

 

Was mache ich, wenn ich den*die Vertrauensdozent*in, mit der*dem ich in der zweiten Etappe des Bewerbungsverfahrens ein Gespräch führen soll, weder telefonisch noch per E-Mail erreiche?

Bitte informieren Sie sich in diesem Fall zunächst an der betreffenden Hochschule, an dem die*der Vertrauensdozent*in tätig ist, in dem zuständigen Sekretariat darüber, wann die*der Vertrauensdozent*in Sprechstunde hat bzw. wann Sie einen Telefontermin für weitere Absprachen vereinbaren können. Sollte dies nicht klappen, wenden Sie sich an das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung  am besten per E-Mail: studienwerk@boell.de.

Etappe 3 – Digitales Auswahlgespräch

Wer sitzt in der Auswahlkommission?

Das digital durchgeführte Auswahlgespräch in der 3. Auswahletappe führen Sie mit drei bis vier Auswahlkommissionsmitgliedern, darunter ein bis zwei externe Mitglieder, ein*e Stipendiat*in und ein*e Vertreter*in des Studienwerks. Die externen Mitglieder können, müssen aber nicht, aus einer Hochschule kommen. Sie bringen unterschiedliche Expertisen mit und repräsentieren verschiedene Bereiche, kommen z.B. aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft, aus Medien, Wirtschaft, Politik u.a.. Sie werden für die Wahrnehmung dieser Aufgabe von der Heinrich-Böll-Stiftung berufen. Viele der Auswahlkommissionsmitglieder und Vertrauensdozent*innen der Stiftung sind Alumni.

Die Stipendiat*innen wählen ihre jeweiligen Vertreter*innen in die Auswahlkommissionen.

 

Wie kann ich mich auf das Auswahlgespräch in der 3. Auswahletappe vorbereiten?

Das Gespräch dreht sich um das Studienvorhaben bzw. um Studienschwerpunkte bzw. um das Promotionsprojekt, um die eigene Biographie bzw. den Lebenslauf, um Ihr gesellschaftliches Engagement und um Ihr politisches Interesse. Auch möchten wir noch mehr über Ihre Motivation erfahren, sich bei der Heinrich-Böll-Stiftung zu bewerben.



Kann ich mich nochmals bewerben, wenn ich einmal abgelehnt worden bin?

Es steht Ihnen frei, sich erneut bei uns zu bewerben, wenn Sie in dem dreistufigen Verfahren nach der ersten oder zweiten Etappe abgelehnt wurden; bitte vermerken Sie dies in Ihrer Bewerbung.

Eine Wiederbewerbung nach erfolgloser Teilnahme an der dritten Etappe des Auswahlverfahrens ist allerdings ausgeschlossen.

 

Ich habe eine andere Frage und konnte dazu in den FAQs keine Informationen finden, was mache ich jetzt?

Für weiterführende Fragen, die Ihnen im Online-Portal oder auf den Webseiten des Studienwerkes nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an:

Manuela Hillerkus

E-Mail: studienwerk@boell.de

Fon: 030 / 28534-400

Telefonische Sprechzeiten:

Mo, Di, Do und Fr, jeweils 10:00 bis 13:00 Uhr