Christian Drews, Universiteit van Amsterdam - Amsterdam

The Autonomy of EU Law in Dispute Resolution

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Untersucht wird die unionsrechtliche Zulässigkeit von Streitbeilegungsmechanismen, die außerhalb des Gerichtssystems der EU stehen. Dazu zählen internationale Gerichte, Schiedsgerichte sowie speziellere Instrumente, wie z.B. die UN-Menschenrechtsausschüsse oder das Streitbeilegungssystem der WTO.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Vergangenheit sehr restriktive Kriterien an die unionsrechtliche Zulässigkeit solcher Mechanismen aufgestellt und bereits mehrmals die Beteiligung der EU und ihrer Mitgliedstaaten daran für unvereinbar mit den EU-Verträgen erklärt. Dies begründet der EuGH u.a. damit, dass die Autonomie des Unionsrechts verletzt wird, wenn derartige Gremien Unionsrecht anwenden und auslegen, ohne dass dies durch die Gerichte der Mitgliedstaaten und schlussendlich final durch den EuGH überprüft bzw. korrigiert werden kann.

Die Arbeit wird die bisherige Rechtsprechung des EuGH systematisieren und klare Kriterien zur Überprüfung solcher Mechanismen definieren. In einem zweiten Schritt werden bestehende oder geplante Streitbeilegungsinstrumente anhand dieser Kriterien auf ihre unionsrechtliche Zulässigkeit überprüft, unterteilt in völkerrechtliche Spruchkörper einerseits und gemischt öffentlich-private Schiedsverfahren andererseits. Ein wesentlicher Augenmerk dabei ist, inwieweit die Gewährleistung von grundlegenden öffentlichen Interessen mit dem Prinzip der Autonomie des Unionsrechts verknüpft und inwieweit dies ggf. durch strenge Transparenzerfordernisse an die jeweiligen Streitbeilegungsmechanismen abgesichert werden muss.