Rick Sprotte, Friedrich-Schiller-Universität – Jena

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Sachverhaltsaufklärung und Interessenausgleich bei grenzüberschreitender Zwangsvollstreckung

Meine Dissertation beschäftigt sich mit der Sachverhaltsaufklärung und dem damit notwendigerweise verbundenen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung.

Die Sachverhaltsaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das heißt das Auffinden von Vermögensgegenständen jeglicher Art oder auch Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten, vor oder während des eigentlichen Vorgangs der Zwangsvollstreckung, ist elementarer Bestandteil, wenn die Verwirklichung eines gerichtlich festgestellten Anspruchs des Gläubigers in Frage steht.

In der Wirtschaftswelt von heute machen Transaktionen nicht mehr vor Landesgrenzen halt. Vor allem innerhalb der Europäischen Union ist es der Anspruch, dass zum Beispiel Verträge zwischen inländischen Unternehmern und ausländischen Verbrauchern so einfach wie möglich abgewickelt werden können. Dazu gehört auch die gerichtliche Streitbeilegung sollte es zum Bruch vertraglicher Verpflichtungen kommen. Die Handhabung solcher Streitigkeiten, sei es die Frage nach dem zuständigen Gericht oder nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht, sind bereits auf europäischer Ebene angeglichen. Solch eine Angleichung ist jedoch weitestgehend nicht existent, wenn Ansprüche grenzüberschreitend vollstreckt werden sollen.

Noch immer sind dafür die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen vollumfänglich zuständig. Dazu gehört auch die Aufklärung von potentiell vollstreckbarem Schuldnervermögen. Zum jetzigen Zeitpunkt muss konstatiert werden, dass es wenig bis kaum Aufklärungsmöglichkeiten gibt, einer böswilligen Verschiebung von Schuldnervermögen ins Ausland zu begegnen. Dadurch entstehen teilweise Schlupflöcher für Schuldner, Vermögensgegenstände der Vollstreckung vollständig zu entziehen. Dies betrifft rechtsstaatliche Garantien des Gläubigers. Auf der anderen Seite muss der Schuldner in diesem Spannungsfeld aber auch vor zu großen Ausforschungsmöglichkeiten zugunsten des Gläubigers geschützt werden.

Ich gehe von der Grundprämisse aus, dass nur die EU, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die die Mitgliedstaaten der europäischen Union betreffen, in der Lage ist Regelungen zu erlassen, welche einen gerechten Ausgleich zwischen den dargestellten Interessen von Schuldnern und Gläubigern herstellen. Die Voraussetzungen für diesen Interessenausgleich sollen durch die Untersuchung der einschlägigen Verbürgungen der Menschenrechte in der EU, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharte sowie unter Umständen anwendbarem Sekundärrecht, dargestellt werden.

Am Ende meiner Dissertation soll ein Harmonisierungsvorschlag stehen, welcher eine Sachverhaltsaufklärung über Landesgrenzen hinweg ermöglicht und dabei die berechtigten Interessen von Schuldnern und Gläubigern verhältnismäßig in Ausgleich bringt.