Neue Gemeinschaftsaufgabe regionale Daseinsvorsorge einführen

Die neue Gemeinschaftsaufgabe soll besonders strukturschwache Gebiete und Stadtviertel im gesamten Bundesgebiet fördern. Dadurch können sowohl periphere Räume im Osten als auch z.B. Kommunen im nördlichen Ruhrgebiet Hilfe bekommen.

Lesedauer: 2 Minuten

Wir, die Mitglieder der Fachkommission "Räumliche Ungleichheit", plädieren für ein neues Förderinstrument, das in benachteiligten Quartieren und strukturschwachen Regionen einen Unterschied macht und neue Perspektiven bietet. Wir schlagen eine neue Gemeinschaftsaufgabe Regionale Daseinsvorsorge (GRD) vor.

Dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Ähnlich wie bei der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) soll eine GRD ermöglicht werden, die auch die Förderung allgemeiner Infrastrukturen in Kommunen bei Kostenteilung mit den Bundesländern erlaubt. Die neue Gemeinschaftsaufgabe sollte sich nicht an einer existierenden starren Gebietskulisse orientieren, sondern Förderung für besonders strukturschwache Gebiete und Stadtviertel ermöglichen.

Kriterien sollten die Infrastrukturausstattung und soziale Indikatoren sein, ähnlich den oben genannten „stark unterdurchschnittlichen” oder “unterdurchschnittlichen Lebensverhältnissen“. Damit werden beispielsweise Kommunen in der Uckermark und im nördlichen Ruhrgebiet förderfähig, ebenso wie besonders sozial schwache Viertel oder Vororte der Ballungsräume. Die Förderung soll auch mit EU-Mitteln und sonstigen Programmen wie Städtebauförderung sowie (ggf modifizierter) GRW und GAK verzahnt werden können.

Bei der Beantragung und Verausgabung der Mittel sollten die Menschen in den betreffenden Gebieten beteiligt werden. Nach dem Vorbild des bottom-up Förderansatzes des Programmes LEADER aus der europäischen Landwirtschaftsförderung oder des “Regionalfonds” des Modellprojektes “Regionale Daseinsvorsorge” sollten Menschen vor Ort eigene Budgets erhalten. Sie entscheiden dann selbst, welche Projekte aus den Bereichen der Daseinsvorsorge (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Pflege, Mobilität, (Tele-)Kommunikation, soziale Orte) vor Ort gefördert werden sollen.

Dabei sollten sie sich innerhalb der Leitvorgaben der Raumordnung/Regionalplanung und Querschnittszielen wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit bewegen.