
Das NPD-Urteil mag im Ergebnis nicht befriedigen – es kann jedoch hilfreich sein für die Auseinandersetzung mit rechtsextremen und rechtskonservativen Positionen. Gesellschaft und Politik müssen sich entschieden engagieren.
Şeyda Emek bezeichnet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die NPD nicht zu verbieten, als "richtig und wichtig". Dass die Entscheidung des Gerichts richtig ist, lässt sich allerdings auch bezweifeln. Immerhin ist das Grundgesetz dem Konzept einer "wehrhaften Demokratie" verpflichtet und ermöglicht daher ausdrücklich Parteiverbote. Dieses Konzept wird - zugegebenermaßen etwas holzschnittartig - mit der Parole "Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit" beschrieben.
In seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 fragte der sozialdemokratische Abgeordnete Carlo Schmid mit Blick auf die Entwicklung des Nationalsozialismus in der Weimarer Republik: "Soll diese Gleichheit und Freiheit völlig uneingeschränkt und absolut sein, soll sie auch denen eingeräumt werden, deren Streben ausschließlich darauf ausgeht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selber auszurotten?" Er sei persönlich der Meinung, "dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft" und forderte "den Mut zur Intoleranz denen gegenüber, die die Demokratie missbrauchen, um sie aufzuheben".
Parteiverbote als Präventivmaßnahme
In diesem Sinn handelt es sich bei Parteiverboten um Präventivmaßnahmen nach dem Prinzip "Wehret den Anfängen". Im KPD-Verbotsurteil von 1956 hieß es folgerichtig, dass es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht habe, ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft zu verwirklichen. Hätte das Bundesverfassungsgericht auch heute noch an dieser Auffassung festgehalten, hätte es die NPD verbieten müssen. Aber es hat sich von dieser Auffassung ausdrücklich distanziert und die Hürde für ein Parteiverbot deutlich höher gelegt. Es reicht nun nicht mehr aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt (das trifft nach Auffassung des Gerichts auf die NPD zu), es müssen zudem "konkrete Anhaltspunkte von Gewicht" für die Möglichkeit vorliegen, dass das Handeln der Partei zum Erfolg führt (das trifft nach Auffassung des Gerichts auf die NPD nicht zu).
War es tatsächlich "richtig", eine zusätzliche Verbotsbedingung einzuführen und damit Parteiverbote erheblich zu erschweren? Das Bundesverfassungsgericht hat seine Meinungsänderung nicht ausdrücklich begründet. Folgt man Şeyda Emek, dann war dafür die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der traditionell hohe Anforderungen an ein Parteiverbot stellt, Ausschlag gebend. Das Bundesverfassungsgericht muss die Rechtsprechung des EGMR zwar "als Auslegungshilfe" berücksichtigen, es muss ihr aber nicht notwendigerweise in jedem Detail folgen. Und der EGMR hat die speziellen historischen Traditionen und politisch-kulturellen Situationen der europäischen Staaten und die sich daraus ergebenden Besonderheiten der Vergangenheitsbewältigung zur Kenntnis zu nehmen.
Bundesrepublik muss sensibler als ihre Nachbarn sein
Die Bundesrepublik Deutschland darf nicht nur, sie muss sogar sensibler im Umgang mit völkisch-nationalistischen Bestrebungen sein als ihre Nachbarn. Das Bundesverfassungsgericht hat auch jetzt wieder im NPD-Urteil darauf hingewiesen, dass der Verfassungsgeber seinerzeit mit dem Parteiverbot die strukturellen Voraussetzungen schaffen wollte, "um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern". Schwer vorstellbar, dass der EGMR das Bundesverfassungsgericht im Fall eines NPD-Verbots gerüffelt hätte.
Ich für meinen Teil kann mit dem Urteilsspruch gut leben, da ich aus demokratietheoretischen Gründen strikt gegen Parteiverbote bin. Denn sie stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Volkssouveränität und einen Verstoß gegen die Offenheit der politischen Willensbildung dar. Ein Parteiverbot kommt für mich nur als "ultima ratio" in Betracht, dann nämlich, wenn alle Möglichkeiten der politischen Bekämpfung ausgeschöpft sind. Und das trifft auf die NPD nun wirklich nicht zu. Insofern ließe sich die "heimliche" Botschaft des Verfassungsgerichts an die Politik etwas salopp wie folgt beschreiben: Wir holen euch die Kastanien nicht aus dem Feuer, ihr müsst die Partei schon selber bekämpfen.
Dabei sollten meines Erachtens die repressiven Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden, die politischen Auseinandersetzungen im Parteiensystem und die präventiven Maßnahmen im zivilgesellschaftlichen Bereich gleichberechtigt nebeneinander bestehen. Die geistig-politische Beschäftigung nicht nur mit der NPD sondern mit allen völkisch-nationalistischen Einstellungen und Verhaltensweisen sollte insbesondere den Institutionen der politischen Bildungsarbeit, den gesellschaftlichen Verbänden, den Medien, den Vereinen und Bürgerinitiativen vor Ort vorbehalten bleiben, und der Staat sollte verpflichtet werden, derartige Aktivitäten ideell und materiell nachhaltig zu fördern.
Die Würde des Menschen ist oberster Wert des Grundgesetzes
Dazu eine letzte Bemerkung: Şeyda Emek bezeichnet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als "wichtig". Dieser Aussage schließe ich mich gerne an, allerdings mit Hinweis auf einen weiteren Gesichtspunkt. Denn das Gericht hat in seiner ausführlichen Urteilsbegründung einen umfassenden und vor allem aktuellen Katalog der unverzichtbaren Merkmale unserer Demokratie erstellt, der gewissermaßen als amtliche Grundlage für die Auseinandersetzung mit allen Erscheinungsformen am rechten Rand des politischen Systems, und damit eben auch mit der AfD, dienen kann. Nationalistische und ethnozentristische Tendenzen finden sich nämlich nicht nur beim Rechtsextremismus sondern auch beim Rechtskonservatismus.
Das Gericht betont die Würde des Menschen als "obersten Wert des Grundgesetzes": "Die unbedingte Unterordnung einer Person unter ein Kollektiv, eine Ideologie oder eine Religion stelle eine Missachtung des Wertes dar, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins zukommt. Sie verletzt seine Subjektqualität und stellt einen Eingriff in die Garantie der Menschenwürde dar, der fundamental gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt." Menschenwürde sei egalitär, sie gründe ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, "unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht". Es kann nicht oft genug betont werden, dass schon der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) dem extrem rechten wie dem rechtskonservativen Denken fundamental widerspricht. Weiterhin stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Grundgesetz "einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes" nicht kennt. Entscheidend für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk sei die Staatsangehörigkeit. Mit der "Vorstellung einer ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft'" sei eine "Missachtung der Menschenwürde" verbunden. Auch verächtlich machende Äußerungen, die sich pauschal gegen Asylbewerber und Migranten in ihrer Gesamtheit wenden, seien darauf gerichtet, ihnen die Menschenwürde abzusprechen. Mit dem Grundgesetz unvereinbar sei auch die "Missachtung der Menschen islamischen Glaubens", die beispielsweise dadurch zum Ausdruck gebracht wird, dass ihnen "das Recht auf Religionsausübung und Aufenthalt abgesprochen" wird.
Dies sind nur einige wenige Beispiele aus dem NPD-Urteil für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes. Die Institutionen und Einrichtungen, die sich mit der geistig-politischen Auseinandersetzung mit völkisch-nationalistischem Denken und Handeln befassen, sollten sich nun umgehend daran machen, die Argumente des Verfassungsgerichts für die politische Bildungsarbeit gegen Rechtsaußen aufzubereiten und in eine kompakte Handreichung für die Aktiven vor Ort zu gießen.
- Als Hintergrund zu dem Urteil empfehlen wir unser E-Paper "Darf die NPD wegen Taten parteiloser Neonazis verboten werden?"