Syrien: Chemiewaffen nicht gestoppt

Teaser Bild Untertitel
Beladung eines speziellen Containerschiffs zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen

Am 21. August 2015 jährt sich der Giftgasangriff nahe Damaskus zum zweiten Mal. Trotz der 2013 beschlossenen Zerstörung der syrischen Chemiewaffen sterben in Syrien weiterhin Menschen durch den Einsatz von Gas.

Die Bilder, die in den frühen Morgenstunden des 21. August 2013 nach und nach im Netz erschienen, kann man nicht vergessen. In dieser Nacht starben im Umland von Damaskus über 1.000 Menschen an den Folgen des Giftgases Sarin. Das syrische Regime, das nie zugegeben hatte Chemiewaffen zu besitzen, tat zunächst, als sei nichts geschehen und verweigerte den gerade in der Hauptstadt befindlichen UN-Inspektor/innen die Einsatzorte direkt zu besichtigen. Erst Tage später, nachdem es die betreffenden Orte durch zahlreiche Luftschläge weiter verwüstet hatte, gab es zögerlich dem internationalen Druck nach.

Auch wenn es erst 2015 einen Schritt dahin gab, die Urheberschaft der Angriffe abschließend zu klären, sprach der am 27. September 2013 verabschiedete Plan zur Vernichtung syrischer Chemiewaffen eine klare Sprache: das Regime, nicht die Rebellengruppen sei in der Pflicht, seine Produktions- und Lagerstätten zu erklären, und, wie aus der Ausschreibung der zu zerstörenden Chemikalien deutlich wurde: die Kampfstoffe stammten aus syrischer, nicht irakischer oder libyscher Produktion.

Seit US-Präsident Obama im Herbst 2012 den Einsatz von Chemiewaffen zu einer roten Linie erklärt hatte, waren immer wieder Vorwürfe aus verschiedenen Ortschaften in Syrien laut geworden, die darauf hindeuteten, dass Assads Armee testete, wie weit sie damit gehen könne. Dies wurde unter anderem durch die monatelangen akribischen Recherchen zweier französischer Le-Monde-Journalisten belegt. Auch britische Quellen erklärten, dass sie Proben untersucht hätten, die den Einsatz von Chemiewaffen in Syrien bewiesen. Derweil versicherte der syrische Außenminister Walid al-Mouallem der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) in einem Briefwechsel, dass das Regime – so es denn Chemiewaffen besäße – diese auf keinen Fall einsetzen werde.

In zwei geografisch von einander entfernt liegenden Vororten von Damaskus, die bereits durch vorherige Bombardements hart getroffen waren, starben in den frühen Morgenstunden des 21. August 2013 Männer, Frauen und Kinder qualvoll durch giftgasbestückte Raketen.

Dass einige Tage nachdem alles auf eine internationale Intervention hinauszulaufen schien, eine diplomatische Lösung gefunden wurde, führte zu einem Aufatmen in Teilen des Westens und zu Verzweiflung unter vielen Syrer/innen. Während man den Sieg der internationalen Normen und Konventionen verkündete, sahen viele der Betroffenen lediglich eines: über ihre Köpfe hinweg war dem syrischen Regime eine goldene Brücke gebaut worden, die ihm erlaubte, den internationalen Druck zu mindern und ungehindert mit allen anderen Arten der Gewaltanwendung fortzufahren.

Im September 2013 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat Resolution 2118 (2013) zur Zerstörung des syrischen Chemiewaffenarsenals. Syrien ratifizierte im Oktober 2013 die internationale Chemiewaffenkonvention. Dies wurde als Fortschritt bei der Umsetzung internationaler Normen begrüßt. Kaum Erwähnung fand, dass Syrien sich zwar nicht mit dieser Konvention, wohl aber durch seine Ratifikation der Genfer Konvention und mit seinem Beitritt zum sogenannten Gas-Protokoll bereits 1968 verpflichtet hatte, keine „erstickenden, giftigen oder anderen Gase als chemische Kampfstoffe“ einzusetzen.

Die Organisation für die Vernichtung chemischer Waffen erhielt den Friedensnobelpreis, doch der zunächst gepriesene Erfolg der Mission verlor schnell an Glanz. Im Oktober 2014 gab das syrische Regime spontan zu, vier weitere Forschungs- und Produktionsstätten chemischer Kampfstoffe zu betreiben, über die es zuvor Stillschweigen bewahrt hatte. Von „vollständiger Transparenz“ und lückenloser Aufklärung, wie von der UN gefordert und vom syrischen UN-Vertreter Bashar al-Jaafari immer wieder betont, konnte nicht die Rede sein.

Chemiewaffen werden weiterhin eingesetzt

Ebenso wenig bedeutete die Übergabe und Zerstörung syrischer Chemiewaffen ein Ende der Angriffe mit chemischen Kampfstoffen. Der UN-Sicherheitsrat legte mit einer weiteren Resolution nach: Resolution 2209 (2014) bezieht sich explizit auf den Einsatz von Chlorgas in Syrien und verweist darauf, dass eine Nichteinhaltung unter Bezugnahme auf Kapitel VII der UN-Charta militärisch geahndet werden kann.

Die OPCW stellte fest, dass 2014 an mehreren Orten Chlorgas eingesetzt worden war. Ausgebracht augenscheinlich per Hubschrauber und somit durch das syrische Regime, wie der Anfang Januar 2015 übermittelte Bericht an die Vereinten Nationen festhielt. Im Mai 2015 stellte die OPCW überdies in einer vom syrischen Regime nicht deklarierten Stätte, Spuren von Sarin und einem anderen Nervengas sicher, was zusätzliche Zweifel an der Aufrichtigkeit der Bemühungen des Regimes weckte.

Am 7. August 2015 beschloss der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 2235, dass eine Gemeinsame Untersuchungskommission von UN und OPCW ins Leben gerufen werden soll, um die Urheberschaft der Angriffe mit Chemiewaffen zu klären. Bis zum 27. August soll ein Konzept entstehen, wie darüber Informationen gewonnen werden können. Da die Angriffe in wenig zugänglichen Gebieten stattfinden, ist fraglich, inwieweit es Inspektor/innen gelingen kann, diese Aufgabe zu erfüllen.

Das Beispiel Syriens gereicht internationalen Normen und Institutionen derzeit wenig zur Ehre, da es immer wieder deren Zahnlosigkeit beim Schutz von Zivilisten vorführt.