Von Sebastian Paul
1 Einleitung
Immer wieder regt sich Kritik an der deutschen Exportorientierung. Was gut für die deutsche Wirtschaft ist, kann negative Folgen in anderen Ländern nach sich ziehen. Bundeswirtschaftsminister Brüderle hält weiter an der Exportorientierung der deutschen Wirtschaftspolitik fest und startete die sogenannte Außenwirtschaftsoffensive, die deutschen Unternehmen den Schritt in ausländische Märkte noch einfacher machen soll und für die Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Ziel der Maßnahmen ist in erster Linie die Förderung deutscher Unternehmen bei der Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte unter Beachtung multilateral festgelegter Regeln (OECD). Inwiefern die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung und die Umsetzung der außenwirtschaftlichen Ziele mit international vereinbarten Klima- und Entwicklungszielen, denen sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, in Verbindung gebracht werden können, soll im Folgenden dargestellt werden.
Im Folgenden werden die typischen Instrumente der Außenwirtschaftsförderung dargestellt und auf ihre Armuts- und Klimafestigkeit überprüft. Kohärenzprobleme mit den Zielen eingegangener internationaler Verpflichtungen werden kritisch durchleuchtet und Verbesserungsmöglichkeiten in der Ausgestaltung aufgezeigt. Außerdem wird das Instrument der Entwicklungszusammenarbeit Public Private Partnership (PPP) dahingehend kritisch untersucht, inwiefern es im Namen der Entwicklungszusammenarbeit und aus deren Budget einen Beitrag zur Förderung der deutschen Außenwirtschaft leistet.
2 Instrumente der deutschen Außenwirtschaftsförderung
2.1 Risikoabsicherung von unternehmerischen Auslandsaktivitäten
2.1.1 Exportkreditgarantien
Das vom Volumen her bedeutendste Instrument der Außenwirtschaftsförderung sind die Exportkreditgarantien.
Die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland (sog. Hermesdeckungen) schützen Unternehmen und Banken vor Forderungsausfällen bei Ausfuhrgeschäften. Hermesdeckungen werden insbesondere für Exporte in solche Länder gewährt, für die der private Versicherungsmarkt keine Absicherung bietet, da das zu versichernde Risiko zu groß ist. Sie lassen sich in kurzfristige Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG) und kurz-, mittel-, und langfristige Einzeldeckungen unterteilen, wovon langfristige Exportkreditgarantien den größten Anteil ausmachen (36,2%).
Die Absicherung von Exportgeschäften ist meist die Voraussetzung für besonders günstige Finanzierungen des Exportgeschäfts, beispielsweise über die KFW IPEX-Bank GmbH. Sie bietet den Unternehmen somit Vorteile im internationalen Wettbewerb.
Schwerpunkt der Geschäfte mit Hermesdeckung ist vor allem der Export von Anlagen und Maschinen, oft als Bestandteil größerer Projekte wie Industrieanlagen, Staudämme etc..
Die 2009 neu übernommenen Garantien beliefen sich auf 22,4 Mrd. Euro (2,8% des deutschen Gesamtexports), davon entfielen 16,1 Mrd. Euro (71,9% der Ausfuhrbürgschaften) auf Entwicklungs- und Schwellenländer. Ein übermäßig großer Anteil davon entfällt auf Schwellenländer, was jedoch nicht auf eine restriktive Vergabepolitik für Exporte in Entwicklungsländer, sondern auf eine generelle Zurückhaltung deutscher Unternehmen bei Exporten/Investitionen in diese Länder zurückzuführen ist.
Vergabeprozess
Die Prüfung der Exportvorhaben und die Abwicklung der Exportkreditgarantien übernehmen die Unternehmen Euler Hermes Kreditversicherungs AG und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCooper AG. Die Entscheidung über die Gewährung einer Garantie wird im interministeriellen Ausschuss für Ausfuhrangelegenheiten (IMA) getroffen, in dem unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) VertreterInnen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stimmberechtigt sind. Zusätzlich haben VertreterInnen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW IPEX-Bank GmbH), der AKA Ausfuhrgesellschaft mbH, des Bundesrechnungshofes und zwölf Sachverständige des Bankgewerbes und der Exportwirtschaft eine beratende Funktion. Da die Entscheidung einstimmig zu treffen ist, hat das BMZ folglich die Möglichkeit, entwicklungspolitische Belange einzubringen.
Insgesamt betrug die Gesamthaftung der Bundesrepublik Deutschland für aktuell vergebene Exportkreditgarantien 2009 107,8 Mrd. Euro.
Vergabekriterien
Ausfuhren gelten im Allgemeinen als förderungswürdig, solange sie nicht staatlichen Interessen zuwider laufen. Daher können grundsätzlich alle Arten von Exportgütern durch eine Exportkreditgarantie abgesichert werden. Einschränkungen bestehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz bei so genannten sensitiven Geschäften, z.B. genehmigungspflichtigen Chemikalien, Lieferungen in bestimmte Länder (Embargo-Länder), sowie bei Waren, die für einen militärischen Zweck gedacht sind. Diese Geschäfte können entweder genehmigungspflichtig oder ganz verboten sein.
Für sozial-ökologische Vergabekriterien in der Außenwirtschaftsförderung sind die OECD Leitlinien Revised Recommendations on Common Approaches on the Environment and officially Supported Export Credits (Common Approaches) relevant. Um allen Exporteuren gleiche Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Ausfuhrbürgschaften zu ermöglichen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, haben sich die Exportkreditagenturen (Export Credit Agencies, ECA) innerhalb der OECD auf eine verbindliche gemeinsame Herangehensweise bei der Prüfung der zu fördernden Exportkredite geeinigt. Diese Leitlinien dienen der Prüfung von Umweltaspekten und sozialen Wirkungen bei den Finanzierungsvorhaben und sollen so Umweltschäden und Nachteile für die örtliche Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Exportgeschäft vermeiden. Die OECD Umwelt-Leitlinien gelten für alle ECAs innerhalb der OECD und werden regelmäßig auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft. Eine Überarbeitung, die die Evaluationen in den Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Umsetzung aufnimmt, wird voraussichtlich in diesem Jahr abgeschlossen sein.
In den OECD-Leitlinien (Common Approaches) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die auch soziale Aspekte berücksichtigt, für bestimmte Projekte vorgesehen. Durch eine Vorprüfung (Screening) werden die Projekte hinsichtlich ihrer potentiellen Umweltauswirkungen in verschiedene Kategorien A, B und C eingeteilt.
Aus Umweltaspekten kritische Projekte wie z.B. Staudämme, Pipelines, Raffinerien, Kraftwerke über 300 MW etc. sowie Projekte, die in öko-sensiblen Gebieten liegen, oder solche Projekte, die mit einer Umsiedlung der örtlichen Bevölkerung verbunden sind, werden nach den OECD Leitlinien als A-Projekte klassifiziert. Sie unterliegen einer besonderen Prüfung, bei der ein umfassendes environmental impact assessment als Voraussetzung für eine Ausfuhrgarantie oder –gewährleistung empfohlen wird und werden vor der Förderzusage mit einer Kurzbeschreibung des Projektes veröffentlicht.
Projekte, deren Auswirkung auf die Umwelt umkehrbar und weniger gravierend sind, werden als B-Projekte klassifiziert. Sie unterliegen zwar einer generellen Umweltprüfung, diese ist aber in Ausmaß und Tiefe je nach Projekt variabel. Projekte mit einer geringen potentiellen Umweltauswirkung, C-Projekte, werden nur in Ausnahmefällen einer genaueren Prüfung unterzogen.
Eine tiefer gehende Prüfung der potentiellen Umwelt- und sozialen Auswirkungen eines B-Projektes erfolgt erst ab einem Auftragswert über 15 Mio. Euro. A-Projekte, die potentiell gravierende Umweltauswirkungen nach sich ziehen, werden auch bei einem geringeren Umfang geprüft.
Falls einem Projekt in Folge der Prüfung umweltbezogene Auflagen erteilt werden, findet ein Monitoring statt. Ein Monitoring für andere Fälle ist nicht vorgesehen.
2.1.2 Investitionskreditgarantien
Mit Investitionsgarantien unterstützt die Bundesrepublik Deutschland deutsche Direktinvestitionen in risikoreiche Märkten der Entwicklungs- und Schwellenländer, indem sie politische Risiken wie Krieg, Verstaatlichung sowie Währungskonvertierungsprobleme versichert. Die Absicherung von Investitionsgarantien ist im Hinblick auf die Art der Risikoabsicherung und das Zielland eingeschränkter als bei den Exportkreditgarantien, die subsidiär auch für Exporte in OECD-Länder gewährt werden und zudem auch wirtschaftliche Risiken absichern.
Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsgarantien sind bilaterale Investitions- und Förderschutzverträge, die vor allem den Schutz der Investoren und nicht dessen Pflichten festschreiben.
Als förderungswürdig werden Projekte angesehen, die insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung im Zielland durch Importsubstituierung und Beiträge zur substituierenden Industrialisierung, Erhöhung des Anteils lokaler Wertschöpfung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Technologietransfer, Verbesserung der Infrastruktur und umweltverträgliche Produktion nachhaltig fördern.
2009 hat die Bundesrepublik Deutschland für Investitionen neue Garantien über rund 3 Mrd. Euro übernommen. Zusammen mit bestehenden Investitionsgarantien liegt die Gesamthaftung bei 24 Mrd. Euro. Dies ist gegenüber den Exportkreditgarantien mit Neuzusagen über 22,4 Mrd.Euro und einer Gesamthaftung über 107,8 Mrd. Euro deutlich weniger. Die übernommenen Investitionsgarantien entsprechen 3,8% aller deutschen Direktinvestitionen im Ausland mit einem Schwerpunkt auf die Länder Mittel- und Osteuropas. Die neu übernommenen Garantien 2009 sind aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage verglichen mit 6,5 Mrd. Euro im Jahr 2008 deutlich gesunken.
Der Branchenschwerpunkt lag 2009 in den Bereichen Bau, Handel und Elektro/Optik. Für den Bereich der Rohstoffgewinnung wie Erdöl und- gas wurden 5% der neu übernommenen Investitionsgarantien vergeben.
Analog zu den Exportkreditgarantien entscheidet der IMA über die Förderungswürdigkeit und beurteilt die Umweltauswirkungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, die der der Exportkreditgarantien gleicht. Da sich die Unternehmen verpflichten, internationale Leitlinien einzuhalten, fließen bei Direktinvestitionen ökologische und soziale Aspekte ähnlich wie bei den Exportkreditgarantien ein.
Werden die internationalen Richtlinien nicht eingehalten, führt dies nicht zwangsweise zu einer Ablehnung, sondern zu einer Prüfung der „Förderungswürdigkeit im Einzelfall“. Wie Einzelfallentscheidungen letztendlich geprüft werden und welche Konsequenzen diese nach sich ziehen, bleibt durch den Einzelfallcharakter und fehlende Informationen zu geförderten Projekten intransparent.
Unternehmen, die Investitionsgarantien beantragen, sind angehalten, die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen zu beachten. Diese Leitlinien geben Empfehlungen für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bezüglich des Ziels einer nachhaltigen Entwicklung, der Transparenz, der Umweltverträglichkeit, des Technologietransfers und weiterer Aspekte. Eine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Leitsätze besteht jedoch ebenso wie bei der Gewährung von Exportkreditgarantien nicht.
2.1.3 Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)
Mit Garantien für ungebundene Finanzkredite werden Vorhaben im Ausland unterstützt, die im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen, und solche, die zu einer Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Rohstoffen in Verbindung mit langfristigen Lieferverträgen dienen. Sie werden als ungebunden bezeichnet, weil sie keine direkte Beteiligung von deutschen Unternehmen erfordern. Die Garantie sichert Forderungsausfälle aufgrund politischer und wirtschaftlicher Risiken ab. Über eine Förderung wird ebenfalls im IMA entschieden.
Die Garantien für ungebundene Finanzkredite sind in ihrer gesamten Deckungshöhe wesentlich geringer als Export- und Investitionsgarantien und machen lediglich einen Anteil von 1,6% der Außenwirtschaftsförderung aus.
Anders als bei Export- und Investitionsgarantien ist bei der Vergabe von UFK kein festes Prüfungsschema erkennbar. Bei der Beantragung von UFK müssen zwar Angaben zu möglichen Umweltbeeinträchtigungen des Projektes gemacht werden. Zudem muss eine Umweltstudie erstellt werden, die ökologische und soziale Auswirkungen bemisst und Maßnahmen der Minderung dieser Auswirkungen benennt. Eine Prüfung des Projektes nach den OECD-Leitlinien (Common Approaches), verbunden mit eventuellen Auflagen, findet jedoch nicht statt. Die einzige diesbezügliche Mindestvoraussetzung für die Gewährung ist die Einhaltung der Standards des Investitionslandes.
Da Rohstoffvorkommen gerade in Ländern vorkommen, die über niedrigere Standards als in Deutschland verfügen, werden ökologische und soziale Aspekte nicht wirkungsvoll berücksichtigt. Darüber hinaus sind gerade bei rohstoffbezogenen Projekten die Risiken ökologischer und sozialer Umweltauswirkungen besonders hoch.
Informationen über Art, Umfang und ökologische und soziale Aspekte der geförderten Projekte werden nicht veröffentlicht.
2.2 Finanzierungshilfen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe
Die KfW Bankengruppe ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die unterschiedliche Aufgaben wahrnimmt und unterschiedliche Sektoren fördert. Vier unterschiedliche Geschäftsbereiche arbeiten im Bereich der Außenwirtschaft und der Entwicklungszusammenarbeit. Die KfW IPEX Bank GmbH betreibt, vom Entwicklungsauftrag unabhängig, internationale Export- und Projektfinanzierungen mit einem Fördervolumen von 8,9 Mrd. Euro (2009). Die KfW Mittelstandsbank gewährt Unternehmerkredite für den Mittelstand und dessen Auslandsaktivitäten. Das KfW-Programm Refinanzierung von bundesgedeckten Exportkrediten (1,5 Mrd. Euro im Jahr 2009) unterstützt Finanzinstitutionen. Als 100%ige Tochtergesellschaft der KfW Bankengruppe finanziert die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) Investitionen privater Akteure in Entwicklungs- und Schwellenländern mit einem Gesamtfördervolumen von 1 Mrd. Euro (2009) und ist auch im Bereich PPP aktiv. Die KfW Entwicklungsbank ist das Durchführungsorgan der deutschen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (FZ) und fördert Entwicklungs- und Schwellenländer mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt und, mit steigendem Anteil, aus dem Kapitalmarkt (3,5 Mrd. Euro in 2009).
2.2.1 Export- und Projektfinanzierung mit der KfW IPEX-Bank GmbH
Die Aufgabe der KfW IPEX-Bank GmbH ist die finanzielle Unterstützung deutscher und europäischer Unternehmen bei der Sicherung gewonnener Marktpositionen und der weltweiten Erschließung neuer Märkte. International ausgerichtete Großunternehmen sowie mittelständige Unternehmen und die Abnehmer von Exportgütern können die Finanzierungsmöglichkeiten der KfW IPEX-Bank GmbH in Anpruch nehmen. Die KfW IPEX-Bank GmbH wickelt zusätzlich den KfW/ERP-Exportfonds ab. Im Rahmen des ERP-Exportfinanzierungsprogramms können zur Finanzierung von Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure in Entwicklungs- und Schwellenländer gemäß des DAC der OECD staatliche Unterstützung in Form von Darlehen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens gewährt werden. Eine Voraussetzung dafür ist die Gewährung einer Exportgarantie des Bundes (Hermesdeckung). Der Anteil des Gesamtfördervolumens der KfW IPEX-Bank (2009: 8,9 Mrd. Euro; 2008: 17,1 Mrd. Euro), der ins außereuropäische Ausland ging (inkl. Nordamerika), belief sich 2009 auf 2,3 Mrd. (2008: 6,1 Mrd.) Euro.
Allgemein fördert die KfW IPEX Bank insbesondere Unternehmen folgender Branchen:
Schifffahrt, Bauindustrie/PPP, Flughäfen, Häfen, Verarbeitendes Gewerbe, Handel, Gesundheit, Grundstoffindustrie, Schienen- und Straßenverkehr, Finanzinstitutionen, Energie und Umwelt, Telekommunikation und Medien, Luftfahrt.
2.2.2 KfW – Unternehmerkredit der Mittelstandsbank
Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an deutsche mittelständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deutsche Freiberufler, Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung und ausländische Tochtergesellschaften dieser Unternehmen. Sie werden für mittel- und langfristige Investitionen und Beschaffung von Betriebsmitteln im In- und Ausland und zum Ausgleich von vorübergehenden Liquiditätsengpässen gewährt. Das KfW-Unternehmerkreditprogramm hatte im Jahr 2009 ein Gesamtfördervolumen von rund 6,4 Mrd. Euro. Die Absicherung des politischen Risikos erfolgt über die Investitionsgarantien des Bundes.
2.2.3 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)
Die DEG ist ein Unternehmen der KfW Bankengruppe und unterstützt private Investoren in ihrem Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern durch langfristige Finanzierungen in Form von Darlehen, Mezzanin-Finanzierungen, Beteiligungen und Garantien. Zudem finanziert sie investitionsvorbereitende oder begleitende Maßnahmen deutscher Tochtergesellschaften oder Joint Ventures in Entwicklungsländern. Die DEG sieht sich als Entwicklungsfinanzierer und gibt an, in ihrem entwicklungspolitischen Auftrag ausschließlich Projekte zu finanzieren, die zum nachhaltigen Wachstum in den betreffenden Ländern beitragen und zur dauerhaften Verbesserung der Lebensbedingungen führen. Die Vergabe der Finanzierungsmittel folgt dementsprechend den EU-weit vereinbarten Umwelt- und Sozialstandards und basiert auf den „EDFI Principles for Responsible Financing". Einen besonderen Schwerpunkt legt die DEG auf Investitionen, die dem Klimaschutz dienen, und finanziert beispielsweise Wasser- und Windkraftwerke in Peru und Brasilien.
Die Qualitätssicherung erfolgt durch das Steuerungs- und Monitoringinstrument Geschäftspolitisches Projektrating (GPR) und prüft während der Einführung und auch in der operativen Phase des Projektes Rentabiltiät, entwicklungspolitische Nachhaltigkeit und Effizienz, die Rolle der DEG und die Eigenkapitalverzinsung der DEG.
Im Auftrag der Bundesregierung führt sie in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) und SEQUA (Verband der deutschen Wirtschaft) das Public-Private-Partnership-Programm (PPP) develoPPP.de durch.
Public Private Partnership Programme
PPP Programme im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sind Kooperationen zwischen öffentlichen Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit und privaten Investoren, die Projekte gemeinsam planen, finanzieren und umsetzen. Die Bundesregierung hat 2009 das Programm develoPPP.de initiiert und festigt die Kooperation von Akteuren der privaten Wirtschaft und der Entwicklungszusammenarbeit (DEG, GTZ und SEQUA). Als Instrument der Entwicklungszusammenarbeit müssen Public Private Partnerships mit den entwicklungspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung in Einklang stehen, eine klare Entwicklungsrelevanz haben und umwelt- und sozialverträglich ausgestaltet sein. Beiträge der privaten und öffentlichen Seite sollen gleichermaßen zur effizienten Zielerreichung beitragen (Komplementarität). Nach dem Prinzip der Subsidiarität soll der öffentliche Beitrag nur gewährt werden, wenn eine Investition sich allein von privater Seite nicht lohnen würde. Zudem soll dem Partnerunternehmen aus der Förderung kein Wettbewerbsvorteil gegenüber ansässigen konkurrierenden Unternehmen entstehen und das Partnerunternehmen muss 50 % des gesamten Finanzierungsvolumens beitragen.
Unternehmen, die in Entwicklungsländern eine Beteiligung an einem PPP anstreben, profitieren dabei von Kontakten und der Erfahrung der Partnerinstitutionen. Die betreffenden Länder können gegebenenfalls von den Vorhaben, durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Technologietransfer, die Verbesserung der Infrastruktur, der Ausbildung und der Energieversorgung oder des Umweltschutzes profitieren.
2.3 Absatz- und Kooperationsförderung
2.3.1 Messepolitik
Die Unterstützung von Unternehmen bei Auslandsmessen, einem der wichtigsten Exportmarketinginstrumente, richtet sich vor allem an KMU, da hier der finanzielle und organisatorische Aufwand einer Messebeteiligung besonders ins Gewicht fällt. Durch diese Unterstützung werden Transaktionskosten der Messebeteiligung von KMU reduziert und Wettbewerbsnachteile gegenüber weltweit agierenden Großunternehmen vermindert. Die Unterstützung erfolgt durch die Teilnahmen an Bundesgemeinschaftsständen. Eine Auswahl von Messeteilnahmen erfolgt in Kooperation mit dem Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA), einer Interessengemeinschaft deutscher Unternehmen. 2010 ist eine Förderung der Auslandsmessebeteiligung von KMU mit 40 Mio. Euro geplant.
Zusätzlich fördert die Bundesregierung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kleine innovative Unternehmen durch die überwiegende Übernahme der Kostenbeteiligung bei der Teilnahme an Bundesgemeinschaftsständen (Deutscher Pavillon) und richtet sich an Hersteller von produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen. Im Jahr 2010 wird hierfür eine Fördersumme von 3 Mio. Euro veranschlagt.
Nach eigenen Angaben werden durch die Messebeteiligung des Bundes Exporte in Höhe von 3,6 Mrd. Euro generiert.
2.3.2 Vermarktungshilfeprogramm
Das Vermarktungshilfeprogramm unterstützt ostdeutsche und Berliner KMU bestimmter Branchen bei der Ausweitung ihrer Geschäftsaktivitäten im Ausland. Zielländer sind Industrie- und Schwellenländer überwiegend in Europa. Neben einer länderspezifischen Exportberatung und der Vermittlung ausländischer Geschäftspartner über die Vermarktungshilfeprojekte werden daneben über das Lieferantenforum Kontakte und Informationen zu potentiellen Einkäufern ausgewählter Großunternehmen im europäischen Ausland vermittelt. Die Umsetzung des Vermarktungshilfeprogrammes erfolgt durch Projektträger wie beispielsweise den AHKs im Zielland.
2.3.3 Exportinitiativen
Mit den Exportinitiativen „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz“ unterstützt das BMWi deutsche Unternehmen dieser Branchen bei der Erschließung neuer Märkte. Dies erfolgt durch länderspezifische Marktinformationen, Marketingunterstützung bei Auslandsmessen in Kooperation mit der Deutschen Energie-Agentur (Dena) und Germany Trade and Invest und durch die Unterstützung konkreter Projekte.
Durch öffentlichkeitswirksame Pilotprojekte im Ausland sollen die Möglichkeiten einer nachhaltigen Energieversorgung aufgezeigt und neue Kooperationen mit Unternehmen vor Ort gewonnen werden. Die enge Zusammenarbeit mit dortigen Partnern und beratenden Unternehmen führt dazu, dass die Projekte eine nachhaltige Wirkung erzielen und den Technologietransfer fördern können.
Darüber hinaus werden beispielsweise in Kooperation mit den Auslandshandelskammern themenspezifische Geschäftsreisen gefördert, bei denen das BMWi die Kosten der AHK-Serviceleistungen (Organisation, Vermittlung von Kooperationspartnern, Übersetzer, etc.) übernimmt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Exportinitative bildet das Projektentwicklungsprogramm (PEP) der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ), die dieses Projekt im Auftrag des BMWi durchführt. Durch Marktzugangsinformationen und die Vermittlung von Kontakten werden bilaterale Unternehmenspartnerschaften im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz unterstützt und so der Aufbau lokaler privatwirtschaftlicher Strukturen im Zielland sowie der Technologietransfer gefördert.
Durch die Bereitstellung der entsprechenden Technologien der Energieerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien sowie der Energieeffizienz werden diese dort verfügbar gemacht, wo sie am dringendsten benötigt werden: Durch steigenden Energiebedarf im Zusammenhang mit zunehmendem Wirtschaftswachstum können durch den Einsatz Erneuerbarer Energien und verbesserter Energieeffizienz die Risiken für Umwelt und menschliche Gesundheit reduziert werden, die andernfalls durch den Verbrauch fossiler Energieträger entstehen. Dies leistet so einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Zudem wird durch eine Energieproduktion auf Grundlage Erneuerbarer Energien und durch Energieeffizienzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern die Devisenabhängigkeit durch Energieträgerimporte vermindert ,was zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt.
2.4 Beratungs- und Informationsdienstleistungsinstitutionen
Umfassende Beratungs- und Informationsdienstleistungen im Zusammenhang mit ausländischen Aktivitäten deutscher Unternehmen bieten die „drei Säulen der Außenwirtschaftsförderung“: die Auslandshandelskammern (AHKs), die diplomatischen Vertretungen im Ausland und Germany Trade and Invest.
2.4.1 Auslandshandelskammern (AHK)
Die bilateralen Auslandshandelskammern sind ein mitgliedschaftlicher Zusammenschluss von deutschen Unternehmen und Unternehmen in Zielländer. Sie vertreten in über 80 Ländern neben den diplomatischen Auslandsvertretungen deutsche Wirtschaftsinteressen gegenüber Regierungsstellen. Sie tragen durch Informationsbündelung und über gezielte Dienstleistungen zu einer Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen deutschen und einheimischen Unternehmen bei (match-making).
Zu den Dienstleistungen gehören Auskünfte zu speziellen Wirtschaftsinformationen ebenso wie die Vermittlung von Geschäftskontakten, die Betreuung von Geschäftspartnern, Projektberatungen sowie die Unterstützung bei Auslandsmessen.
Durch Aus- und Weiterbildungsprogramme nach dem deutschen System der dualen Berufsausbildung engagieren sich die AHKs für die Ausbildung von Fachkräften im Ausland. Jährlich werden so über 20.000 Fachkräfte aus- und weitergebildet. Von diesem Know-How-Transfer profitieren nicht nur direkt ihre Mitglieder sondern langfristig auch die gesamte wirtschaftliche Entwicklung des Gastlandes.
In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) identifizieren die AHKs in Entwicklungsländern Potentiale für gemeinsame Projekt wie Public Private Partnerships (PPP) und vermitteln deutschen Unternehmen Kontakte aus EZ-Netzwerken. Zur Verstärkung der Vernetzung von entwicklungspolitischer Zusammenarbeit und AHKs sind gemeinsame Messeauftritte von Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit und der AHKs geplant.
In Selbstverwaltung finanzieren sich die AHKs durch die Mitgliedsbeiträge der über 40.000 Mitgliedsunternehmen, ihre kostenpflichtigen Dienstleistungen und -je nach Zielland- über Zuwendungen des BMWi.
Für die Wahrnehmung der deutschen Wirtschaftsinteressen erhalten die AHKs im Durchschnitt ca. 24% ihres Budgets durch Zuwendungen aus dem Haushalt des BMWi. Für das Jahr 2010 betragen die Zuwendung des BMWi für die Unterstützung der AHKs 33,5 Mio. Euro.
2.4.2 Deutsche Auslandsvertretungen
Die deutschen diplomatischen Vertretungen im Ausland unterstützen Auslandsprojekte deutscher Unternehmen durch eine politische Flankierung.
Zentrale Anlaufstelle hierfür ist das BMWi, das in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen vor allem KMU bei Schwierigkeiten mit staatlichen Stellen des Ziellandes unterstützt.
Eine Unterstützung erfolgt subsidiär, also nur, wenn keine andere Institution zur Problemlösung vorhanden ist. Die politische Hilfestellung umfasst Beratung bei öffentlichen Ausschreibungen, der Umsetzung von Aufträgen ebenso wie allgemeines Lobbying („Türöffnerfunktion“).
2.4.3 Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing (GTAI)
Über das bundeseigene Unternehmen GTAI erhalten Unternehmen, die ihre Auslandsaktivitäten aufnehmen oder verstärken möchten, umfassende makroökonomische Länderinformationen und -analysen, einschließlich Einfuhr- und entsprechende außenwirtschaftsrelevante Rechtsbestimmungen. Darüberhinaus erhalten Unternehmen Informationen zu weltweiten öffentlichen Ausschreibungen und zu ausländischen Investitions- und Entwicklungsvorhaben der Weltbank, der EU und von den Entwicklungsbanken. Darüber hinaus bietet GTAI eine Plattform zur Vermittlung von ausländischen Geschäftskontakten.
Die Angebote stehen deutschen Unternehmen aller Branchen und Größen zur Verfügung.
3 Kohärenzprüfung der Instrumente der Außenwirtschaftsförderung
Das erklärte Ziel der Bundesregierung, die deutsche Wirtschaftsstruktur weiterhin exportorientiert auszurichten birgt die Gefahr für importierende Schwellen- und Entwicklungsländer, dass unter Umständen keine importsubstituierende Industrialisierung stattfindet und so deren Abhängigkeit von den Industriestaaten zementiert wird. Darin kann man einen grundlegenden Zielkonflikt zwischen den Zielen der Außenwirtschaftspolitik einerseits und dem Ziel des nachhaltigen Wirtschaftswachstums in Entwicklungs- und Schwellenländer andererseits erkennen. Dient der Export dem Transfer von Know How und Technologie z.B. im Bereich Klimaschutz und verhindert er nicht die Entwicklung einer entsprechenden Industrie in dem importierenden Land, können Klimaziele und Exportziele komplementär erreicht werden.
Außerdem gibt es einen strukturellen Widerspruch zwischen Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Kann die Außenwirtschaftsförderung am effizientesten bilateral gestaltet werden, ist es für die Effizienz von Entwicklungszusammenarbeit jedoch nötig, multilateralen Vereinbarungen zu treffen. In diesem Zusammenhang ist auch der verstärkte Einsatz von Public Private Partnerships, den die Bundesregierung propagiert, problematisch. Kohärent ist dieses Instrument mit dem im Koalitionsvertrag deutlich erklärten Vorhaben der Bundesregierung Entwicklungszusammenarbeit wieder vermehrt bilateral zu gestalten und nach deutschen Werten und Interessen auszurichten.
Mögliche Kritikpunkte an den PPP bestehen in der Gefahr der Abschöpfung öffentlicher Gelder für privatwirtschaftliche Projekte, die an sich schon rentabel für die privaten Investoren wären, womit das Subsidiaritätsprinzip verletzt würde. Daneben wäre dies eine verdeckte Unternehmenssubvention für Investitionen im Ausland. Trifft diese Vermutung zu, steht die Wirtschaftsförderung de facto im Vordergrund der Finanzierung und andere Projekte der Entwicklungszusammenarbeit stehen hinten an. Hinweise auf die Verletzung des Subsidiaritätsprinzip sehen Kritiker im vermehrten Einsatz von PPPs in Schwellenländern mit hohem Marktpotential und im vergleichsweise geringen Einsatz in Entwicklungsländern. Auch die ausschließlich deutsche Konzeption der Programme stellt das Prinzip der Eigenverantwortung und möglicherweise das der Partnerausrichtung und Harmonisierung hinten an. In der Paris Deklaration verpflichtete sich Deutschland, gerade diese Prinzipien verstärkt in die entwicklungspolitischen Konzepte einzubauen.
3.1 Problemfelder
Obgleich die Vergabe von Exportkreditgarantien durch ECAs im letzten Jahrzehnt konsequent um die Prüfung von Umwelt- und sozialen Aspekte erweitert wurde, kommt es bei Ausfuhren die durch Garantien und Gewährleistungen gefördert werden zu einer Vielzahl von klima- und entwicklungsbezogenen Zielkonflikten:
3.1.1 Rüstungsexporte
Der Anteil der Ausfuhren von Rüstungsgütern deutscher Unternehmen in Entwicklungsländer ist vergleichsweise gering. 2008 betrug dieser ca. 5% des gesamten Rüstungsexports. Obwohl strenge Regelungen in der EU und in Deutschland den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern reglementieren (Kriegswaffen- und Außenwirtschaftsgesetz), wurden 2008 im Rahmen der gesetzlichen Regelungen deutsche Rüstungsgüter im Wert von über 3 Mrd. Euro in Drittländer (nicht EU- Nato- oder Nato gleichgestellte Länder) exportiert. Finanzielle und organisatorische Mittel, die Schwellen- und Entwicklungsländer für den Import von Rüstungsgütern aufwenden, fehlen in entwicklungs- oder umweltrelevanten Bereichen wie in der Bildungsförderung, im Gesundheitswesen etc. Außerdem entsteht durch den Import von unproduktiven Rüstungsgütern kein Mehrwert für die Bevölkerung des Landes. Gleiches kann für den Export von dual-use-Gütern gelten, die sich durch ihre Verwendungsmöglichkeit im zivilen und im militärischen Bereich kennzeichnen.
Da für die Vergabe von Ausfuhrgarantien diesbezüglich keine Einschränkungen vorgesehen sind, werden für Exporte von Rüstungs- und dual-use-Gütern ebenfalls Exportkreditgarantien vergeben. Art und Umfang von Rüstungs- und dual-use-Güterexporten im Rahmen der Hermesdeckungen werden nicht gesondert veröffentlicht.
Nach Aussagen von Euler Hermes ist der Anteil der Rüstungsgüter an den Exportkreditgarantien tendenziell sehr niedrig. Im Jahr 2009 ist dieser Anteil jedoch aufgrund eines einzelnen Schiffsgeschäfts (Südkorea) vom Vorjahreswert 0,1% auf 10,2% der gesamten Deckungssumme gestiegen.
Mit dem Argument „unnötig komplizierte Vorschriften und bürokratische Anforderungen“ zu reduzieren, setzt sich das BMWi für die Beseitigung der über das europäische Recht (EG Dual-Use VO) hinausgehenden Sondervorschriften/Genehmigungspflichten für dual-use-Güter (Teil C der Ausfuhrliste – Anlage AL der Außenwirtschaftsverordnung) ein, um vergleichbare europäische Export-Standards zu erreichen. Da das EU-Recht nationale Sonderregelungen ausdrücklich zulässt, kann von einer gewissen Aufweichung der Exportbeschränkungen in Deutschland gesprochen werden. Die Bundesregierung benennt mit Ihrer Außenwirtschaftsoffensive die Verteidigungsindustrie explizit als Zielgruppe einer verstärkten Exportunterstützung, für die sie einen Markt mit „hohem Potential“ und einen „Zukunftstrend“ verspricht.
Im Zusammenhang mit Rüstungsgüterexporten ist Korruption ein weiteres Problem.
Für die Weltbank ist Korruption eines der größten Hindernisse für Entwicklung, die öffentliche Investitionen in „lukrativere“ Bereiche wie z.B. Rüstung lenkt. Die weltweiten Korruptionsskandale im Zusammenhang mit Rüstungsgütergeschäften geben berechtigten Grund zur Sorge.
Deutsche Unternehmen müssen zwar bei Beantragung einer Exportkreditgarantie erklären, dass das abzusichernde Geschäft ohne Bestechung zu Stande gekommen ist, in wie weit diese Erklärung jedoch praktisch von Bedeutung ist, bleibt fraglich, da eine diesbezügliche Prüfung nicht möglich ist.
3.1.2 Verschuldungsproblematik
Die Entschädigungszahlungen 2009 aus politischen Schäden (29,2 Mio. Euro) sind gegenüber wirtschaftlichen Schäden (174,7 Mio. Euro) seit Jahren rückläufig. Im Schadensfall gehen die Entschädigungszahlungen an Exporteure oder Banken wegen nicht geleisteter Zahlungen als Forderungen an die Bundesrepublik über. Bei politischen Schäden und wirtschaftlichen Schäden durch öffentliche Auftraggeber werden die Forderungen in der Regel zu den Auslandsschulden des Ziellandes addiert.
Die Rückflüsse aus meist lang zurückliegenden Schadensfällen betrugen 2009 98,5 Mio. Euro aus politischen Schäden, meist in Verbindung mit Umschuldungsvereinbarungen und 127, 9 Mio. Euro aus wirtschaftlichen Schäden.
Zur Bekämpfung der Verschuldungsgefahr haben die OECD-Mitglieder gemeinsame Leitlinien verfasst, die eine nachhaltige Kreditvergabe an Niedrigeinkommensländer sicherstellen sollen, indem die Kredit-(garantie)vergabe für unproduktive Ausgaben nicht unterstützt werden sollen. Die Bemühungen von IWF und Weltbank, eine Neuverschuldung von Staaten nach einem Schuldenerlass zu vermeiden, sollen so gestützt werden.
Welche Konsequenzen diese Leitsätze bei der Vergabe von Exportkreditgarantien bewirken, bzw. welche Prüfkriterien hierfür angesetzt werden und beispielsweise welche Projekte in Folge dessen nicht unterstützt werden/wurden ist nicht bekannt.
3.1.3 Nukleartechnologieexporte
Während nach den seit dem Jahr 2001 gültigen deutschen Verwaltungsrichtlinien für Hermesdeckungen Nukleartechnologien zum Neubau oder der Umrüstung nicht förderfähig waren, findet sich im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP der Passus, dass für Exportgarantieprüfungen ausschließlich die OECD-Leitlinien Anwendung finden. Eine Verbreitung von Nukleartechnologie zum Bau von Atomkraftwerken ist somit grundsätzlich wieder möglich. In der Folge hat das Unternehmen Siemens kürzlich einen Antrag auf Gewährung einer Bürgschaft zum Neubau eines Reaktors in Brasilien gestellt.
Ein Antrag auf den Ausschluss einer Exportförderung für Atomtechnologie und die Wieder-einführung der entsprechenden Richtlinie von 2001 liegt dem Bundestag zur Abstimmung vor. Die beteiligten Ausschüsse, insbesondere auch der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, aber auch der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, lehnen diesen Antrag ab und geben dem Bundestag eine negative Beschlussempfehlung.
3.1.4 Emissionen
Die Förderung der Exporte in Form von Kreditgarantien und Kreditgewährung von Gütern mit hohen CO2 Emissionen oder solcher, die zur Emissionsentstehung beitragen, ist mit der Vorreiterrolle, die Deutschland im Klimaschutz beansprucht, schwer zu vereinbaren. Beispielhaft ist der hohe Anteil von Flugzeug-Exporten an den Hermes-Einzeldeckungen. Dieser entsprach 2009 mit 3,2 Mrd. Euro einem Anteil von 21% aller Einzeldeckungen.
Der Anteil der Exportkreditgarantien für die Förderung fossiler Energieträger betrug 2009 weniger als 0,2%. Obgleich die Exportkreditgarantien für Erneuerbarer Energien, speziell für Windkraft, um ein Vielfaches höher lagen, läuft eine Förderung fossiler Energieträger dem Klimaziel entgegen.
Ungebundene Finanzkredite werden ausdrücklich gewährt, wenn das Projekt in besonderem Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt. Dabei betont das BMWi die Notwendigkeit der Versorgungssicherung mit mineralen Rohstoffen.
Auch in der Kreditgewährung durch die KfW IPEX Bank GmbH richtet sich die Auswahl des zu fördernden Projektes bzw. Exportes nicht nach seinem Beitrag zur Erreichung von Klimazielen.
Andererseits muss man dagegen halten, dass eine einheimische Förderung die Devisenabhängigkeit eines Landes durch die Substitution der Importe reduzieren kann und somit einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes leistet. Im Rahmen der Vermarktungshilfen sollen die Exportinitiativen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz deutschen Unternehmen in diesen Bereichen Eintritte in ausländische Märkte erleichtern. Dies ist insofern zu begrüßen, als es zum Transfer von Know How und Technologie kommt, der im Sinne der Erreichung der Klimaziele notwendig ist. Problematisch wird es aus entwicklungspolitischer Perspektive dann, wenn die Importe eine potentielle Industrialisierung in dem Bereich verhindern oder verdrängen. Zudem ist der steigende Anteil der Gewährleistung von Exportkreditgarantien und entsprechenden Exportkrediten im Bereich der Umwelttechnik positiv zu bewerten.
4. Kritik an der Ausgestaltung der Förderinstrumente
4.1 Verbindlichkeit des Regelmechanismus
Die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen geben Empfehlungen für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bezüglich nachhaltiger Entwicklung, Transparenz, Umweltschutz, Technologietransfer und weiterer Aspekte. Eine Verpflichtung der Einhaltung der OECD-Leitsätze bei Exportkredit- oder Investitionsgarantien ist bislang nicht vorgesehen. Zwar besteht seit 2007 für Unternehmen bei der Beantragung der Übernahme von Exportkrediten die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Korruptionsprävention, weitere Verpflichtungen zur Einhaltung von Empfehlungen, wie sie beispielsweise umfangreich in den OECD-Leitlinien, den IFC Performance Standards oder auch den Safeguard Policies der Weltbank enthalten sind, gibt es nicht.
Einbindung von Nicht-OECD-Ländern
Eine Einbindung der Nicht-OECD Länder in ein verbindliches Regelwerk über Umwelt- und Sozialstandards wäre nicht nur aus entwicklungs- und umweltpolitischer Perspektive wünschenswert. Auch aus wettbewerbspolitischer Sicht reduzierte die Harmonisierung der ECAs den Wettbewerbsdruck für die Unternehmen aus den OECD-Ländern und minderte die Exportfördernotwendigkeit. Die fehlende Verbindlichkeit der OECD Leitlinien für Nicht-OECD-Länder wird aktuell durch eine freiwillige Selbstverpflichtung von Banken zur Einhaltung von internationalen Umwelt- und Sozialstandards, den equator principles, ergänzt. Eine Harmonisierung der ECAs über die Grenzen der OECD hinaus, birgt die Gefahr der Aufweichung bereits eingeführter Mindeststandards. Sowohl die Frage der Umsetzung der konkreten Ausgestaltung der Einbindung der Nicht-OECD Länder sowie die Frage nach deren Motivation, sich zu verpflichten, bleiben offen.
4.2 Sanktionsmechanismen
Werden bei der Vergabe von Exportkreditgarantien Auflagen im Rahmen der Umweltverträglich-keitsprüfung nicht erfüllt, kann die Rücknahme der Exportkreditgarantie folgen. Beim Bau des Ilisu-Staudamms in der Türkei hat die Bundesrepublik zusammen mit den beteiligten ECAs Österreichs und der Schweiz ihre Exportkreditgarantien rückgängig gemacht, da entscheidende Auflagen bezüglich des Umweltschutzes und der Umsiedelung von 55.000 Einwohnern durch die geplante Überflutung der 12.000 Jahre alten Stadt Hasankeyf missachtet wurden.
Weiterführende Sanktionen für solche Fälle wie beispielsweise der Auschluss der betroffenen Unternehmen von zukünftiger Vergabe von Exportkrediten sind nicht vorgesehen, sodass ein Wiederholungsfall durch dieselben Unternehmen nicht auszuschließen ist.
4.3 Transparenz
Um eine kritische Beurteilung der Außenwirtschaftsförderung zu ermöglichen, ist der Zugang zu Informationen über die Art der Projekte und die Transparenz des Prüfungsverfahrens unabdingbar. Dies kann jedoch teilweise zu Zielkonflikten mit der Wahrung von Betriebsgeheimnissen der Unternehmen führen.
Die Vergabe von Exportkreditgarantien wird von Euler Hermes vergleichsweise transparent gestaltet, da auch Informationen über geförderte A-Projekte und der schematische Prüfungsablauf zugänglich sind. Im Gegensatz dazu sind über Projekte, die durch Investitionskreditgarantien und ungebundene Finanzkreditgarantien gefördert werden, kaum Informationen öffentlich verfügbar, obwohl hier die Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des Projektes größer sind. Auch die aus entwicklungspolitischer Sicht problematischen geförderten Rüstungs- und dual-use-Güterexporte werden nicht gesondert dargestellt.
Darüber hinaus würde eine transparente Rechenschaftslegung der geförderten Unternehmen dazu beitragen, mögliche Zielkonflikte mit klima- und entwicklungspolitischen Aspekten während der Projektlaufzeit zu identifizieren. Eine Berichtspflicht der Unternehmen ist momentan ausschließlich zum Nachweis der Erfüllung von Auflagen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen und ist nicht öffentlich zugänglich.
5 Zusammenfassung
Da Exportkredit- und Investitionskreditgarantien die bedeutendsten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung darstellen, könnte eine stärkere entwicklungspolitische Kohärenz durch eine größere Berücksichtigung entwicklungspolitischer Belange erreicht werden. Dies kann im Vergabeprozess insbesondere durch eine Reform der Vergabekriterien und den Standards bei einer Prüfung von zu fördernden Exporten und Investitionsprojekten hinsichtlich ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Aspekten geschehen.
- Will man sich dieser Problematik widmen, sind folgende Fragen zu diskutieren:
- Wie kann das BMZ bei der Entscheidung im IMA entwicklungspolitische Ziele bei der Vergabe von Exportkreditgarantien stärker berücksichtigen?
- Wie kann die Transparenz der geförderten Exportkredite/Projekte
- erhöht werden, welche Informationen sind aus entwicklungspolitischer Sicht wünschenswert? Sollte die Förderung bestimmter Exporte (Rüstungsgüter-, dual-use-Güterexporte) gesondert veröffentlich werden?
- Sollten die Vergabekriterien hinsichtlich bestimmter Güter (Rüstungsgüter, Flugzeuge, etc.) eingeschränkt werden?
- Ist ein Monitoring der geförderten Exporte/Investitionen Aufgabe des Staates? Wie kann eine Rechenschaftslegung der geförderten Unternehmen und der öffentlichen Stellen ausgestaltet sein?
- Sollte die Umweltverträglichkeitsprüfung um weitere soziale und entwicklungspolitische Aspekte erweitert werden? Welche Exporte und Unternehmen sollten einer tieferen Prüfung unterzogen werden? Kann dies auch auf Investitionskreditgarantien und UFK übertragen werden?
- Könnte eine Einbindung des BMU in den Entscheidungsprozess die umweltpolitische Kompetenz des IMA stärken?
- Sollten NGOs oder die Institutionen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit (KFW Entwicklungsbank und GTZ) als Sachverständige neben Vertretern der Exportwirtschaft und Banken im IMA vertreten sein?
- Deutet der verstärkte Einsatz der PPPs auf eine Instrumentalisierung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Außenwirtschaftsförderung hin?
- Untergräbt die zunehmend bilaterale Ausgestaltung der Entwicklungszusammenarbeit (z. B. durch den vermehrten Einsatz der PPPs) die Verfolgung international vereinbarte Entwicklungs- und Umweltzielsetzungen? Leisten PPPs tatsächlich einen Beitrag zur Effizienzverbesserung der Entwicklungszusammenarbeit, wie es die Bundesregierung betont?