Ernst-Wolfgang Böckenförde wurde am 19. September 1930 in Kassel geboren. Nach seiner Promotion und Habilitation hat er von 1964 bis 1969 Rechtsphilosophie sowie Verfassungs- und Rechtsgeschichte an der Universität Heidelberg gelehrt.
Danach wechselte er auf eine Professur für öffentliches Recht nach Bielefeld und nahm 1977 einen Ruf an die Juritische Fakultät in Freiburg im Breisgau an, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1995 lehrte.
Seit 1970 ist er Mitglied der Rheinisch-Westfälischen Akademie der Wissenschaften, von 1971 bis 1976 war er Mitglied der Enquetekommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages und 1983 wurde er schließlich in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts berufen und nahm diese Funktion bis 1996 wahr.
Ernst-Wolfgang Böckenförde gehörte seit Beginn seiner beruflichen Laufbahn zu den Vordenkern in der öffentlichen Auseinandersetzung um das Verhältnis von Staat und Kirche, Politik und Religion gehört. So setzte er u. a. mit seinem Aufsatz über den „Katholizismus im Jahre 1933“ die Diskussion über die Verstrickung von Kirche und NS-Staat in Gang.
Als Verfassungsjurist hat er sich vor allem mit der Unterscheidung von Gesetz und gesetzgebender Gewalt sowie dem Verhältnis von Staat und Individuum befasst.