CBD COP15: „Paris“ oder „Kopenhagen“ für den Artenschutz?

Kommentar

Die Zukunft der biologischen Vielfalt steht auf dem Spiel. Deshalb müssen die Vertragsstaaten in Montreal den Rahmen für ein neues Paradigma im Natur- und Artenschutz schaffen.

Swainson-Tukan

Nur wenige Wochen nach der UN-Klimakonferenz in Ägypten treffen sich die UN-Vertragsstaaten vom 7. bis 19. Dezember erneut – dieses Mal in Montreal  –  zu einer Konferenz zur Biodiversität. Aber die UN CBD COP15, die einen neuen Rahmen für den Erhalt der weltweiten biologischen Vielfalt zu schaffen soll, steht unter schlechten Vorzeichen. Zwar gibt es auch positive Signale – wie die mögliche Anerkennung der Notwendigkeit, gegen staatliche Finanzhilfen für umweltbelastende Industrien vorzugehen und einen rechtsbasierten Ansatz für Natur- und Artenschutz einzuführen –, aber es besteht die große Sorge, dass auch diese Verhandlungen vom Konzernlobbyismus zum Scheitern gebracht werden und viele Vertragsstaaten nicht bereit sind, die nötigen Schritte einzuleiten, um die Zukunft allen Lebens auf der Erde zu sichern. Die Bedeutung der COP15 ist nicht zu unterschätzen. Unser Planet ist in einer vielfachen Krise: Eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht. Werden keine effektiven Maßnahmen ergriffen, um die Ursachen des Biodiversitätsverlusts zu bekämpfen, wird der massive Artenverlust weiter beschleunigt – mit negativen Folgen für unsere Lebensqualität, unser Wohlergehen und für alles Leben auf der Erde. Zu den Ursachen gehören in erster Linie die stetig zunehmende Zerstörung und Umwandlung von Ökosystemen und die übermäßige Ausbeutung natürlicher Ressourcen, um ein konzerngetriebenes, neokoloniales und patriarchalisches Wirtschaftsmodell zu erhalten. Dieses Modell basiert auf anhaltendem Wachstum von Verbrauch und Produktion und wird häufig durch großzügige staatliche Subventionen gefördert.  Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die ursprünglich für Ende 2020 in Kunming anberaumte COP15 von den chinesischen Gastgebern viermal verschoben, bevor sie endgültig ins kanadische Montreal verlegt wurde. Im Oktober 2021 entschied China jedoch, seine eigene Biodiversitätskonferenz feierlich auszurichten. An dieser Veranstaltung nahmen der chinesische Präsident Xi Jinping, Tausende von chinesischen Offiziellen und Interessensgruppen, aber wenige internationale Gäste teil. Hinzu kommt, dass die Konferenz im Dezember de facto zu einer gewöhnlichen Konferenz herabgestuft wurde, weil der Gastgeber, Präsident Xi, entschieden hat, nicht teilzunehmen und deshalb auch keine anderen Staatsoberhäupter einzuladen. Aber das wirklich schlechte Omen für die COP15 betrifft das erwartete Ergebnis – ein neuer strategischer Plan in Form eines globalen Rahmens für biologische Vielfalt (Global Biodiversity Framework, GBF), der die Vision von einem „Leben in Harmonie mit der Natur“ bis 2050 Wirklichkeit werden lässt. Der GBF wird häufig als das „Pariser Abkommen” für Biodiversität bezeichnet, also eine neue politische Verpflichtung, die über Jahre hinweg politische Maßnahmen und finanzielle Unterstützung erwirken soll. Aber bei nur 14 Verhandlungstagen und Hunderten, oft erheblichen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsstaaten hegen beobachtende Expert*innen die Befürchtung, dass die COP15 nicht zum „Paris der Biodiversität“, sondern zu einem diplomatischen Desaster wird, das eher dem der Klimakonferenz von 2009 in Kopenhagen gleicht. Was diesen Dezember in Montreal passiert, ist von existenzieller Tragweite für uns alle.

Der globale Biodiversitätsrahmen (GBF): Mehr Ambition oder eine neue Vision zum Artenerhalt?

Noch ist jedoch nicht alles verloren. Der Vorbereitungsprozess für die COP15 hat gezeigt, dass eine diskrete und geschickte Verhandlungsführung zu Einigungen führen kann. Bei zwei der 22 Ziele wurden bereits Vereinbarungen erzielt. Solch Konsens geht jedoch meist mit großen Kompromissen einher und viele fürchten, dass der GBF einen Rückschritt gegenüber dem ersten Strategieplan für Biodiversität von 2010 darstellen könnte. Unterdessen haben viele Regierungen und Naturschutzverbände eine „High Ambition Coalition“ unter dem gemeinsamen Vorsitz von Costa Rica, Frankreich und Großbritannien gegründet. Ihr wichtigstes Bestreben ist die Aufnahme eines konkreten, bis 2030 zu erreichenden Ziels in die neue Vereinbarung: weltweit 30 Prozent der Land- und Meeresflächen zu schützen. So ein zahlenmäßig festgelegter Zielwert wird als ein ähnlich symbolischer Meilenstein angesehen wie das 1,5-Grad-Ziel im Pariser Klimaabkommen. Diese beiden Ziele sind jedoch nicht vergleichbar. Das 1,5-Grad-Ziel ist zwar nicht ausreichend, um Klimakatastrophen wie die jüngsten Überschwemmungen in Pakistan und Nigeria zu verhindern, aber es ist immerhin ein von allen getragenes, globales Ziel. Schutzgebiete sind nur eines der Mittel zum Erhalt von biologischer Vielfalt und das Ziel, lediglich 30 Prozent des Planeten zu schützen, ist äußerst unambitioniert. Zumal die Länder schon 2015 im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) im 15. Ziel vereinbart hatten, bis 2030 100 Prozent der weltweiten Waldflächen zu schützen. Außerdem ist fraglich, inwiefern eine vage Zielsetzung im Stil des Pariser Abkommens etwas zu den konkreten, rechtsverbindlichen Verpflichtungen ergänzen kann, die bereits von den CBD-Vertragsstaaten verabschiedet wurden. Dazu kommt, dass Schutzgebiete eine durchwachsene Erfolgsbilanz in Bezug auf den Erhalt der Artenvielfalt aufweisen. Oft werden Gebiete dafür ausgewählt, die nicht sonderlich gefährdet sind, da sie für eine großflächige Landwirtschaft oder andere Treiber von Biodiversitätsverlust unattraktiv sind. Noch zynischer ist jedoch, dass der Schutzstatus häufig aufgehoben wird, sobald ein Gebiet beispielsweise durch die Entdeckung von Öl- oder Goldvorkommen bedroht wird. Aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten sind viele Areale ohnehin nur unzureichend vor Gefahren geschützt und es gibt nur wenige Schutzmöglichkeiten vor den Folgen des Klimawandels, der immer schneller zur größten Bedrohung für die globalen Ökosysteme wird. Noch entscheidender ist, dass die Idee, Gebiete vor Menschen schützen zu müssen, oft zu gewaltsamen Vertreibungen und anderen Menschenrechtsverletzungen führt und auf der zynischen Annahme beruht, dass Menschen nie in Harmonie mit der Natur leben können. Eine rasch wachsende Zahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen belegt jedoch das Gegenteil: Die meisten indigenen Völker und viele lokale Gemeinschaften sind sehr gut in der Lage, die Ökosysteme ihrer beheimateten Gebiete zu erhalten und wiederherzustellen, vorausgesetzt ihre Selbstverwaltungsrechte und ‑systeme sind geschützt. Häufig hat sich gezeigt, dass Frauen in diesen Governance-Systemen eine Schlüsselrolle spielen, weil sie treibende Kräfte hinter dem Erhalt der Gemeinschaften und Care-Ökonomien sind.

Bedrohte Rechte

Was wir deshalb mehr als einen symbolischen Zielwert von 30 Prozent brauchen, ist ein globaler Biodiversitätsrahmen, in dem ein wirklich neues Paradigma zum Erhalt der Biodiversität zum Ausdruck kommt und welches die Vision für das Jahr 2050 unterstreicht: ein Leben in Harmonie mit der Natur. Ein solches Paradigma würde auf dem Respekt für die Rechte, Rollen, Bedürfnisse und Bestrebungen derjenigen aufbauen, um deren Rechte es geht: indigene Bevölkerungsgruppen, Frauen und lokale Gemeinschaften, die sich für den Erhalt der Artenvielfalt einsetzen. Statt Gebiete vor Menschen zu schützen, würde es ihren Schutz durch Menschen und für Menschen fördern. Dass dieses neue Naturschutzmodell funktioniert, beweisen beeindruckende Beispiele von erfolgreichen Naturschutzinitiativen lokaler Gemeinschaften in aller Welt. Mehrere wirklich ambitionierte Regierungen haben bereits Textvorschläge unterbreitet, um sicherzustellen, dass in den relevanten GBF-Zielen ein rechtsbasierter Ansatz zum Biodiversitätserhalt festgeschrieben wird. Die breite Unterstützung für ehrgeizige Ziele wie Ziel 21, das sich auf die Rechte indigener Völker und anderer Gruppen wie lokale Gemeinschaften konzentriert, und Ziel 22, in dem es um die Rechte und Rollen von Frauen geht, haben Hoffnungen geweckt, dass es vielleicht doch zu einem wahrhaft transformativen GBF kommen könnte. Neue Sorgen bereitet allerdings der Bericht einer informellen Gruppe von Verhandlungsführenden aus verschiedenen Ländern, die im September 2022 zusammenkam, um den Verhandlungstext „zu bereinigen“. Einer ihrer Vorschläge lautet, im GBF alle Verweise auf die Rechte indigener Völker und auf rechtsbasierte Ansätze zu streichen, und zwar mit dem Argument, dass diese schon im Abschnitt „B-bis“ thematisiert würden – ein Abschnitt zu den übergreifenden Grundsätzen für den GBF. Die Gruppe schlägt zudem vor, diesen Abschnitt in „grundlegende Prämissen“ umzubenennen, ein im Völkerrecht gebräuchlicher Ausdruck, der keine rechtsverbindliche Wirkung hat. Da es keine Vorschläge für Indikatoren gibt, mit denen die Umsetzung dieser „Prämissen“ überwacht werden könnte, wäre es den Ländern möglich, sie in ihren Berichten über den Stand der Umsetzung einfach außer Acht zu lassen. Sogar noch bedrohlicher ist, dass der gesamte Abschnitt „B-bis“ aufgrund fehlenden Konsens entfernt werden könnte, was zur Folge hätte, dass im gesamten Rahmenwerk überhaupt kein Verweis auf diese Rechte enthalten wäre.

Den realen Bedrohungen für die biologische Vielfalt entgegenwirken

Der neue Biodiversitätsrahmen muss nicht nur die Menschenrechte einbeziehen, sondern auch echte Ambitionen und Verpflichtungen zur Bekämpfung der tatsächlichen Bedrohungen der biologischen Vielfalt widerspiegeln. Eine umfassende Bewertung der Resilienz von gemeinschaftlichen Naturschutzinitiativen in 22 verschiedenen Ländern macht deutlich, wie schwierig es ist, solche Initiativen aufrechtzuerhalten, wenn die Bedrohungen von außen zunehmen, etwa die Umwandlung von Land in großflächige agrarindustrielle Monokulturen von Pflanzen und Bäumen, auch für Bioenergie, und industrielle Massentierhaltung. Auch der durch die fortgesetzte Gewinnung fossiler Brennstoffe, Bergbau und Entwaldung verursachte Klimawandel stellt eine erhebliche Bedrohung für die biologische Vielfalt dar. Zynischerweise werden viele dieser Bedrohungen direkt oder indirekt von Vertragsstaaten der CBD finanziert: Regierungen geben schätzungsweise 500 Mrd. USD jährlich für Subventionen und andere perverse Anreize zur Förderung von umweltschädlichen Aktivitäten aus. Darüber hinaus fließen jährlich über 2,6 Billionen USD in öffentliche und private Investitionen, die der Artenvielfalt schaden: Für die Biodiversität schädliche Finanzströme sind die wahren Treiber des Verlusts biologischer Vielfalt. Zum Glück setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass die so genannte "Anpassung" (Alignment) dieser Finanzströme an den GBF das Kernstück des neuen Rahmens sein muss, wenn dieser überhaupt eine Chance auf Erfolg haben soll. Deshalb werden ein solches Alignment und die Abschaffung perverser Anreize nicht nur in den Zielentwürfen gefordert, sondern werden hoffentlich auch ein zentraler Bestandteil der Ressourcenmobilisierungsstrategie sein, die auf der COP15 als Teil des Pakets an Beschlüssen angenommen werden soll. Ebenso wächst die Unterstützung für eine Referenz, gegen strukturellere Probleme wie ungerechte Verschuldung und Steuerhinterziehung vorzugehen. Diese unterminieren die Fähigkeit der Staaten, einen gerechten Übergang zum Erhalt biologischer Vielfalt zu finanzieren. Daneben gibt es mehrere ehrgeizige Vorschläge, wie neue Finanzmittel mobilisiert werden könnten. Das klingt lobenswert, aber es stellt sich die Frage, woher diese Mittel kommen sollen; würden sie von den Industrieländern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt, stünde das im Einklang mit den Zusagen im ursprünglichen Übereinkommen. Um aber davon abzulenken, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, bringen die Industrieländer die Idee von „allen Finanzquellen“ ins Spiel, was bedeutet, dass auch Finanzströme aus dem Privatsektor mitgerechnet würden. Die Finanzierung durch den Privatsektor hätte aber eine hohen Preis: Bei einer privatwirtschaftlichen finanziellen Unterstützung von staatlichen Maßnahmen wie dem Erhalt der biologischen Vielfalt machen sich öffentliche Institutionen, seien es Regierungsbehörden oder Naturschutzverbände, finanziell abhängig von den Interessen des Privatsektors. Natürlich können einige dieser Interessen harmlos sein, aber das Problem ist, dass Konzerne in einem kapitalistischen System Wachstum fördern müssen und kaum in der Lage sind, Grenzen für dieses Wachstum hinzunehmen. Aber angesichts der planetarischen Grenzen müssen die Biodiversitätspolitik und ihre Regulierungen Wachstum begrenzen. Daher verwundert es nicht, dass geschätzt 89 Prozent des gesamten Konzernlobbyismus darauf abzielt, umweltpolitische Maßnahmen und Bestimmungen abzuschwächen. Genau aus diesem Grund verfolgen viele Beobachter*innen Prozesse wie die Verhandlungen zu Mainstreaming (die Einbeziehung von Biodiversität in wirtschaftliche Prozesse) und die Arbeitsgruppe zur finanziellen Offenlegung im Zusammenhang mit Natur (Task Force Nature-related Financial Disclosures), die von Konzernen dominiert werden, mit großem Misstrauen. Es geht dabei nur um die freiwillige Verpflichtung von Unternehmen, über den Nutzen der Natur für Unternehmen zu berichten, und nicht um das Ziel, mit strengen Bestimmungen zu verhindern, dass Unternehmen der biologischen Vielfalt schaden. Das jüngste Scheitern des Klimagipfels, sich auf sinnvolle Verpflichtungen zu einigen, um beispielsweise die erstaunlich hohen Emissionen aus nicht-nachhaltiger Viehzucht zu reduzieren, zeigt einmal mehr, wie die Vereinnahmung der internationalen Politik durch Unternehmen den Fortschritt blockiert. Die perversen Anreize, die durch die Unterstützung des Privatsektors für öffentliche Einrichtungen entstehen, sind noch stärker, wenn es sich um schädliche Kompensationsmechanismen handelt. Die Kompensationszahlungen für Biodiversitätsverluste und CO2-Emissionen generieren bereits beträchtliche Finanzbeträge für den Naturschutz, aber die Verhandlungen der COP27 zu Kohlenstoffmärkten machen wenig Hoffnung, dass die Rechte indigener Völker oder die Biodiversität selbst in diesen Märkten irgendeine Bedeutung haben. Kompensationsmechanismen sorgen auch für perverse Anreize, umweltschädliche Projekte zu genehmigen oder gar zu subventionieren, um noch höhere Kompensationszahlungen zu sichern. Kein Wunder also, dass sich Nichtregierungsorganisationen und diejenigen, deren Rechte bedroht sind, Sorgen machen, wenn in den Zielentwürfen von höherer privatwirtschaftlicher Finanzierung und dem Ausbau marktbasierter Mechanismen wie Kohlenstoffmärkten und Zahlungen für Umweltdienstleistungen die Rede ist. Letztere kommen in der Regel vor allem Großgrundbesitzer*innen zugute – zum Nachteil von anderen Gruppen mit Land- und Nutzungsrechten wie Frauen und indigenen Völkern. Bei den Bemühungen um die Einbeziehung marktbasierter Kompensationsansätze werden auch Begriffe wie „naturpositive Welt“ und „naturbasierte Lösungen“ benutzt. Naturbasierte Lösungen sind besonders umstritten, da ihre wichtigste Finanzierungsquelle der freiwillige Kohlenstoffmarkt ist, der für die Unterminierung des Klimaregimes verantwortlich gemacht wird.

#StoptheSame

 Die Biodiversitätspolitik steht an einem Scheideweg. Das fatalste Szenario der COP15 wäre nicht einfach ein Zusammenbruch der Verhandlungen wie seinerzeit in Kopenhagen. Nein: Das schlimmste Ergebnis wäre ein ausgehandelter Biodiversitätsrahmen, der ein Weiter-wie-bisher unterstützt und Unternehmen ermöglicht, sich von der ihrerseits verursachten Zerstörung mittels Kompensationsmechanismen, die den altmodischen „Festungs-Naturschutz“ (fortress conservation) fördern, freizukaufen. Das würde die komplexen und häufig viel erfolgreicheren gemeinschaftlichen Naturschutzinitiativen von indigenen Bevölkerungsgruppen, Frauen und vielen lokalen Gemeinschaften außen vor lassen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Global Youth Biodiversity Network mit dem Slogan #stopthesame mobilisiert.

Aber noch ist ein besseres Ergebnis möglich: Diejenigen, deren Rechte bedroht sind, und andere Interessengruppen rufen dazu auf, sich für Biodiversität, Gerechtigkeit und einen echten Wandel einzusetzen. Eine wachsende Zahl von Ländern, allen voran Länder des globalen Südens, unterstützen ihre Forderungen nach deutlichen Verweisen auf Indigenen- und Frauenrechte im GBF sowie nach verbindlichen Vorgaben, die sicherstellen, dass Investor*innen, Konzerne und Menschen mit ihrem Konsumverhalten nicht die biologische Vielfalt zerstören. Zudem lehnen sie Kompensationsansätze ab und fordern ein gerechteres Post-2022-Biodiversitätsregime, das eine faire Vereinbarung enthält, wie nicht nur die genetischen Ressourcen, sondern auch die damit zusammenhängenden digitalen Daten, die sogenannte Digital Sequence Information, zum Vorteil aller genutzt werden können. Man kann nur hoffen, dass die Länder und regionalen Blöcke, die sich als Vermittelnde in den Verhandlungen über die biologische Vielfalt sehen, in den dunklen Tagen vor Weihnachten zuhören und verstehen, dass für den Schutz der biologischen Vielfalt dringend ein neues Paradigma gebraucht wird.

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